Hallo,
ich erhalte als Privatpatient wöchentlich zweimal folgende Behandlungen (durchgehend das ganze Jahr):
Manuelle Therapie, Kosten je Bahndlung = 22,50 €, Behandlungsdauer 30 Minuten
Heiße Rolle, Kosten je Behandlung = 10,30 €
Massage, Kosten je Behandlung = 13,80 €, Behandlungsdauer 20 Minuten.
Meine Praxis will nun die Behandlungskosten erhöhen. Eine Erstattung der höheren Kosten
wird von meiner Krankenkasse bzw. Beihilfestelle abgelehnt.
Mich würde ineressieren, welche Kosten bei anderen Privatpatienten oder Selbstzahler von der Praxis abgerechnet werden
und ob diese Kosten von der Krankenkasse oder Beihilfestelle in voller Höhe erstattet werden.
Ich freue mich auf Ihre Anworten.
Viele Grüße von Jürgen aus Villingen.