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Anzahl Physiotherapiestunden

BeitragVerfasst: Mi 24. Okt 2018, 10:51
von Andrea
Hallo alle zusammen,
bei unserem Bayern-Treffen am Samstag ging es unter anderem ja auch um die Anzahl unserer verschriebenen Physiotherapie-Stunden.
Weiß denn jemand von euch, welche Möglichkeiten es da gibt? Ich hab mal mit 6 Stunden angefangen, seit ca. 13 Jahren bekomme ich
ein Rezept mit 10 Stunden. Am Samstag war von 50 die Rede, die man aber innerhalb 12 Wochen nehmen muss. Geht denn auch ein
Rezept mit 30 oder 40 Stunden?
Info von meiner Krankenkasse bekomme ich da nicht. Es heißt das muss der Arzt für den Antrag bei der Kasse entscheiden.
So, morgen hab ich meinen Arzttermin!!!! Wie es aussieht weiß er das wohl auch nicht und ich bin ja der Patient mit dieser seltenen
Erkrankung und weiß wohl am Besten, wieviel mir da gut tut!!!! Was kann ich meinem Arzt da nun vorschlagen wie viel er mir bitte
verschreiben sollte/könnte? 50 ist mir innerhalb 3 Monate ein bisschen zu viel.
;-) zweiter Wohnsitz Physio-Praxis, da ich für meine Tochter ja da auch noch unterwegs bin!

Rudi, falls nur du mir da eine Antwort geben kannst, interessiert das bestimmt mehrere!?
… deswegen habe ich die Frage mal hier gestellt. Evtl. hat da jemand anders auch Info drüber?

Danke und viele Grüße
Andrea

Re: Anzahl Physiotherapiestunden

BeitragVerfasst: Mi 24. Okt 2018, 14:17
von Rudi
...........
Hallo Andrea,

unser Bayern Treffen mit etwa 80 Teilnehmern war doch großartig, oder?? Auch hier nochmals ein großes Dankeschön und Kompliment an die Steinbergers.

Das von dir angesprochene Thema der Verordnungsmengen zur Physio wurde im Vortrag von Herrn Dr. Regensburger angesprochen. Die Verordnungsmenge von 50 Doppelstunden auf einem Rezept war das Beispiel, das ich aufgezeigt hatte. Das ist genau die Menge, die bei mir in einem Quartal anfällt. Solltest du eine andere Menge haben, so ist das kein Problem. Dein Arzt darf dir auf einem Rezept genau die Menge verordnen, die du innerhalb eines Quartals "verbrauchst". Da wir ja alle die Physio regelmäßig machen, kannst du dir leicht ausrechnen, wieviele Behandlungen du in einem Quartal hast. Es ist dann völlig gleichgültig, ob du die erste Behandlung aus einem solchen Rezept in der ersten Woche des Quartals oder in der fünften Woche hast. Im Folgequartal musst du dir in Woche eins oder in Woche fünf das nächste Rezept holen. Der Hintergrund dieser Regelung ist der, dass wir als Patienten mit einer chronischen Erkrankung einmal im Quartal den Arzt besuchen sollen.

Leider tun sich manche Ärzte schwer damit, dieses Verfahren umzusetzen. Sie haben Sorge, dass sie bei der hohen Verordnungsmenge im Nachhinein von den Kassen aufgefordert werden, die vergleichsweise hohe Menge selbst zu zahlen. Diese Sorge müssen sich die Ärzte aber nicht machen, weil es für uns als Chroniker keine Obergrenze gibt.

Bitte lies auch einmal im Thema
"Novelle der Richtlinien zur Heilmittelbehandlung" die Beiträge vom 5. Januar 2012, vom 20. Januar 2012 und vom 25. April 2012. Dort wird genau diese Thematik sehr ausführlich behandelt. Auch die gesetzlichen Grundlagen sind dort erfasst und verlinkt. Im letzt genannten Beitrag ist auch ein Antwortschreiben des Bundesgesundheitsministeriums enthalten, das ich damals ganz gezielt wegen dieser Thematik angeschrieben hatte. Sollten dann noch Fragen offen sein, dann melde dich bitte nochmals.

Herzliche Grüße
Rudi