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FES - Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse

BeitragVerfasst: Mo 27. Mai 2019, 19:38
von Molesworth
Guten Abend an alle im Forum.
Ich habe im April eine Verordnung über FES (3 Monate leihweise) erhalten und diese Verordnung bei meiner Krankenkasse eingereicht. Dies war Ende April, aber bis heute habe ich noch nichts gehört. Zwischenzeitlich habe ich auch hier im Forum gelesen, dass es besser sei, die Verordnung an Curatec zu geben, die dann die Kostenübernahme mit der Kasse regeln. Leider habe ich das nicht früher gelesen und entsprechend gehandelt...
Ich frage mich nun, ob ich die Verordnung zurückfordern soll, bevor das Quartal um ist oder eher eine Stellungnahme der Kasse verlangen soll, um bei eventueller Ablehnung dann Widerspruch einzulegen.
Da ich seit einer knappen Woche auch die Diagnose SPG8 habe, ist die Sinnhaftigkeit der FES nun noch zusätzlich untermauert.
Da dies mein erster Antrag auf Kostenübernahme im Zusammenhang mit HSP ist, bin ich ein wenig ratlos und dankbar für jegliche Tips und Hinweise.
P.S.: Ich habe die Verordnung persönlich in der Geschäftsstelle der KK abgegeben.

Re: FES - Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse

BeitragVerfasst: So 2. Jun 2019, 18:44
von Lothar
Hallo Molesworth,

zuerst eine Frage. Hast du die Verordnung, oder die Verordnung mit einem Kostenvoranschlag (mit der Bitte um Überprüfung) bei deiner GKV abgegeben? Falls der Kostenvoranschlag fehlen würde, gebe es m.E. ein Problem. Wenn er mit dabei war gilt Folgendes: Die GKV hat dann drei Wochen Zeit, um dir Bescheid zugeben. Reicht sie den Vorgang an den MDK weiter verlängert sich die Frist um weitere zwei Wochen. Hat sich die GKV nach fünf Wochen nicht gemeldet, kann der Patient das Produkt ordern und die GKV muss die entstanden Kosten erstatten. Wichtig an dieser Stelle du musst es belegen können, dass am tt.04.2019 deine GKV die Unterlagen erhalten hat.

Schau dir z.B. diesen Link an: https://www.beuthel.de/blog/patientenrechtegesetz-wichtigste-fristen-der-krankenkasse-gut-zu-wissen. Unter der Überschrift "Bearbeitungsfristen der Krankenkasse im Patientenrechtegesetz" findest du folgenden Text:

"Das Gesetz stärkt die Versorgung der Patienten unter anderem dahingehend, dass die Krankenkassen feste Fristen zur Bearbeitung von Leistungsanträgen haben, worunter auch die Verordnungen für Hilfsmittel fallen. Festgeschrieben ist das im §13, Abs. 3a des Sozialgesetzbuches V.

Die wichtige Frist für die Bewilligung eines Kostenvoranschlags ist drei Wochen.

Ausnahme: Erfolgt eine Begutachtung durch den MDK, hat die Kasse fünf Wochen Zeit. Diese Fristverlängerung muss die Krankenkasse dem Versicherten jedoch innerhalb der ersten drei Wochen mitteilen.

Damit soll das Verfahren zur Kostenübernahme beschleunigt werden, um die Patienten möglichst schnell mit Hilfsmitteln versorgen zu können, es sei denn, ein Ablehnungsbescheid ergeht.

Überschreitet die Kasse diese Fristen, ohne Ihnen einen hinreichenden, schriftlichen Grund zu nennen, gilt der Leistungsantrag als genehmigt. Das bedeutet im Klartext: Sie gehen ins Sanitätshaus und beschaffen sich zum Beispiel Ihre orthopädischen Einlagen oder den gewünschten Rollstuhl selbst. Die Rechnung geht an die Krankenkasse, die dann dazu verpflichtet ist, die Kosten zu erstatten. Das ist ausdrücklich im Gesetz (§ 13 Absatz 3a Satz 7 SGB V) festgehalten: „Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet.“

Alternativ bestehen Sie auf die von Ihnen gewählte Versorgung und klagen diese vor einem Sozialgericht ein. Kaufen Sie das Hilfsmittel jedoch selbst und lassen sich das Geld von der Kasse wiedergeben (vielleicht müssen Sie es auch einklagen), können Sie die Unterstützung für Ihre Erkrankung oder Ihr Handicap schneller nutzen. "

Viele Grüße
Lothar

P.S.: Falls du noch Fragen hast, schicke mir bitte eine PN

Re: FES - Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse

BeitragVerfasst: Sa 8. Jun 2019, 07:49
von Molesworth
Hallo Lothar,
ganz herzlichen Dank für deine sehr ausführliche und hilfreiche Antwort. Es tut mir leid, dass ich mich darauf erst heute zurückmelde, aber ich war letzte Woche wieder einmal auf Geschäftsreise.
In der Zwischenzeit konnte ich den Vorgang zu meiner Zufriedenheit klären. Ich war in der Geschäftsstelle meiner KK, wo sich herausstellte, dass ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin die Verordung a. zur falschen Firma geschickt hatte, wo sie b. aber auch gar nicht angekommen war.
Mit tausend Entschuldigungen wurde der Vorgang nun beschleunigt und ein Mitarbeiter hat mich sogar zweimal noch telefonisch kontaktiert, mich auch über meine Rechte informiert und mir versichert, dass die ursprünglich vorgesehene Firma mich in den nächsten Tagen kontaktieren würde, um einen Termin für die Anpassung zu vereinbaren.
Erfreulicherweise steht der Kostenübernahme nichts im Wege.
Nochmals danke für deine Antwort und herzliche Grüße
Molesworth

FES - Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse

BeitragVerfasst: Mi 5. Feb 2020, 22:28
von Molesworth
Liebe Mitglieder des HSP-Forums,
sollte jemand von Euch mit dem Gedanken spielen, FES zu testen und sich dann ein oder zwei Geräte bewilligen zu lassen, könnte es sinnvoll sein, das möglichst bald in die Wege zu leiten. Die Geräte werden nämlich von einer britischen Firma hergestellt. Sollte UK bis Ende des Jahres kein Handelsabkommen mit der EU ausgehandelt haben, könnte dies dazu führen, dass die Geräte deutlich teurer werden und die Bewilligung durch die Krankenkasse sich dann schwieriger gestaltet. Vielleicht gibt es auch Alternativen zum ODFS Pace XL von Herstellern aus der EU, das habe ich noch nicht recherchiert.
Herzliche Grüße und schönen restlichen Abend
Molesworth