Seite 1 von 1

Verordnung von Hilfsmitteln

BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2012, 12:11
von Lars
Hallo zusammen,

ich habe schon einen ähnlichen Beitrag in der Rubrik "Krankenkassen" gesendet. Das scheint jedoch das falsche Forum zu sein, denn ich habe in den letzten Wochen einige Mails zu dem Thema erhalten, da manche meinen Beitrag mit Interesse "irgendwann mal gelesen haben", jetzt jedoch nicht wiederfinden (ich musste auch gerade suchen...). Deshalb möchte ich hier noch einmal ein paar in meinen Augen wichtige Punkte zusammenfassen:

1. Wenn Ihr ein Hilfsmittel benötigt, würde ich erst einmal ein Gespräch mit meinem Arzt führen

2. Im Anschluß an dieses Gespräch führt der Weg in ein kompetentes Sanitätshaus. Das ist ein wichtiger Punkt, denn das Sanitätshaus wird der Wegbegleiter für die nächsten Jahre, also bei einem Rolli auch für Wartung, Reparaturen etc. Da ist zum Beispiel die Frage, ob das Sanitätshaus über einen Pool an Leihrollis verfügt (um den Zeitraum bei eventuellen Reparaturen zu überbrücken...).
Ihr solltet auch berücksichtigen, dass das Sanitätshaus Eurer Wahl Eure Interessen durchsetzt und nicht nur auf die eigene bzw. die Wirtschaftlichkeit der Krankenkasse achtet. Es ist vieles möglich, wenn die korrekte Argumentation folgt (Stichwort "Einzelfallentscheidungen").

3. Bei dem dann richtigen Sanitätshaus, dass sich natürlich Zeit für eine kompetente Beratung nimmt, würde ich dann - noch ohne eine Verordnung vom Arzt verschiedene in Frage kommende Hilfsmittel testen. DIese würde ich mir auch für ein paar Tage leihen und im Alltag ausführlich ausprobieren. Jedes Sanitätshaus kann sich von verschiedenen Herstellern Vorführmodelle zur Verfügung stellen lassen, Das kann unter Umständen allerdings auch mal ein oder zwei Wochen dauern.

4. Habt Ihr die Entscheidung getroffen, solltet Ihr Euch von Eurem Arzt die Verordnung über genau das ausgewähte Hilfsmittel ausstellen lassen. Da sollte der Arzt die HMV-Nummer aufführen. Auch sollte das Zubehör mit nachvollziehbarer Begründung exakt aufgeführt werden (z.B. bei einem Rolli einen Stockhalter ==> da noch Restgehfähigkeit vorhanden, bei verstellbaren Fußstützen auf die Spastik in den Beinen hinweisen).

5. Mit dieser Verordnung geht dann der Weg erneut in das Sanitätshaus. Ich habe dort die letzten Male lediglich eine Kopie abgegeben und gefragt, ob das so - wie auf der Verordnung aufgeführt - umzusetzen ist. Die haben dann gerechnet und immer vor Einreichung bei der KK einen Eigenanteil für mich ausgerechnet. Mit zähen Verhandlungen habe ich diesen Eigenanteil (mit Ausnahme der 10.- Euro Zuzahlung) dann immer wegdiskutiert...die haben auch gewisse Spielräume! Erst wenn wir uns einig waren und ich das Angebot schriftlich hatte, gab es die Verordnung im Original. Das wurde dann zur KK geschickt und die Genehmigung kam meist innerhalb von wenigen Tagen. Oder auch mal die Ablehnung. In diesem Fall habe ich keinen schriftlichen Widerspruch eingelegt, sondern mit persönlichen Telefongesprächen meinen Wunsch durchgesetzt. Sollte die KK einen Hilfsmittelberater schicken, habt keine Angst. Überzeugt ihn von der Notwendigkeit des gewählten Hilfsmittel (u.a. durch verschiedene in der Praxis ausführlich getestete Hilfsmittel) und er wird auf Eurer Seite sein. Die KK setzen den Vorschlag des Hilfsmittelberaters in der Regel um.

6. Dann sollte Eurem neuen Hilfsmittel nichts mehr im Wege stehen....

Viel Erfol dabei! Solltet Ihr noch Fragen haben oder Probleme auftauchen (oder ich in Euren Augen etwas wichtiges vergessen haben),werde ich versuchen Euch zu unterstützen. Nutzt einfach dieses Forum oder auch per PN/ Mail. Wobei natürlich hier im Forum auch andere von den Problemen, Fragen und Antworten partizipieren können...

Gruß Lars