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Änderung bei der Verordnungsmenge zur Physiotherapie

BeitragVerfasst: Sa 16. Jan 2021, 13:00
von Rudi
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Hallo zusammen,

in sehr vielen Gesprächen hatten die Verantwortlichen unserer Interessengemeinschaft es immer wieder angesprochen, dass ihr die Möglichkeit habt, euch die erforderliche Physiotherapie auf nur einem einzigen Rezept je Quartal verordnen zu lassen. Ich bekam auf diesem Weg immer 48 Doppeleinheiten Physiotherapie verordnet. Das waren dann pro Woche zwei Behandlungen mit jeweils der doppelten Zeit. Dieses Verfahren hatte zwei große Vorteile. Zum einen musstet ihr nur einmal im Quartal eure Ärzte um ein neues Rezept bitten und zum anderen hattet ihr nur einmal im Quartal die Rezeptgebühr zu zahlen. Hier ändert sich gerade einiges.

Ich stelle unten die aktuelle Verordnung ein. Ihr könnt dort alle relevanten Daten für die Verordnung erkennen. Bitte sprecht es bei eurem nächsten Arztbesuch an, dass ihr gerne die Gesamtmenge der Doppeleinheiten für ein Quartal verordnet bekommen möchtet. Nur so ist es nämlich möglich, dass sich die gesetzlich verankerte Heilmittelrichtlinie umsetzen lässt. Diese Richtlinie definiert in §8 "Verordnung außerhalb des Regelfalls" sehr genau, dass die Verordnungsmenge auf die in einem Quartal erforderliche Anzahl möglich ist. (Siehe dazu auch hier das Thema
"Novelle der Richtlinien zur Heilmittelbehandlung" und dort den Beitrag vom 5. Jan 2012).

Nur wenn wir alle aktiv werden, können wir es erreichen, dass wir durch das neue Verfahren keine zusätzlichen Nachteile erleiden. Hier können wir uns wieder einmal nur dadurch helfen, dass wir selbst aktiv werden. Wir können uns sicherlich bei unserem
Webinar am 24. Januar auch darüber austauschen.

Herzliche Grüße
Rudi
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Re: Änderung bei der Verordnungsmenge zur Physiotherapie

BeitragVerfasst: Mo 18. Jan 2021, 10:49
von Rudi
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Hallo zusammen,

die Ursache für das angesprochene Thema mit der Verordnungsmenge scheint zu sein, dass es seit dem 1. Januar eine
neue Heilmittelverordnung gibt. Der Umgang mit diesem neuen Werk ist wohl recht kompliziert. Die Umsetzung in die Computerprogramme, mit deren Hilfe die Rezepte ausgestellt werden, ist vermutlich das Problem. Von Peggy und Enno erfuhr ich, dass in Peggys Praxis das dort genutzte Programm statt der bisherigen Menge nun nur noch 10 Doppelbehandlungen schreiben kann. In meiner Praxis hat das Programm bei 24 Doppeleinheiten die Bremse eingelegt.

Falls ihr bei neuen Rezepten ähnliche Probleme habt, dann lasst uns das hier bitte wissen. Wir müssen dann mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA in Kontakt treten. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands und ist auch für die neue Heilmittelverordnung verantwortlich.

Herzliche Grüße
Rudi




Re: Änderung bei der Verordnungsmenge zur Physiotherapie

BeitragVerfasst: Mi 27. Jan 2021, 14:40
von Kirsten Wörner
Hallo zusammen,
bei mir gibt es auch das Problem, dass die Verordnungsmengen und insbesondere die Doppelbehandlung nicht mehr verordnet werden, weil der PC in der Praxis nur noch 10 Einfachbehandlungen ausspuckt und die betroffene Ärztin Bedenken wegen Regress hat.
Liebe Grüße Kirsten

Re: Änderung bei der Verordnungsmenge zur Physiotherapie

BeitragVerfasst: Fr 29. Jan 2021, 11:22
von Tommy
Hallo
Ich möchte mich heute auch mal zur Thematik äußern. Ich habe mir heute bei meiner Neurologin Folgerezepte für Ergo, 12 Anwendungen, und Physio, 24 Anwendungen, geholt. Die Verordnungsmengen sind wie bisher und es lief alles problemlos.
Im Gegenteil, es wurde sogar eine gewünschte Änderung der Diagnosegruppe bzgl.- der neuen Heilmittelverordnung berücksichtigt. Also geht doch, immer hartnäckig dranbleiben.
LG Tommy

Re: Änderung bei der Verordnungsmenge zur Physiotherapie

BeitragVerfasst: Mo 1. Feb 2021, 16:42
von Rudi
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Hallo zusammen,

es gab auch bei unserem Webinar am 24 Januar einige Rückmeldungen von HSP-Patienten, bei denen die Verordnung der Physiotherapie nicht mehr ordentlich funktioniert. Es wurde schon angesprochen, dass die nicht fehlerfreie Umsetzung der neuen Heilmittelrichtlinie in die EDV-Programme, die in den Arztpraxen für das Ausstellen der Rezepte genutzt werden, die Ursache für die eingetretenen Probleme ist. Die Programmierer müssen die neuen Programme noch einmal überarbeiten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA, der die neue Heilmittelrichtlinie beschlossen hat, hat bereits eine Stellungnahme abgegeben, mit der ein großer Teil der aufgetretenen Problem einer Lösung zugeführt wird. Ich stelle das Schreiben des G-BA unten komplett ein und hebe zunächst einige Kernaussagen hervor. Zusätzlich hier für die besonders Interessierten der
Gesamttext der Heilmittelrichtlinie.

Herzliche Grüße
Rudi
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2021-01-01 G-BA Patienteninformation zum langfristigen Heilmittelbedarf

Heilmittel wie Physiotherapie, Sprach- und Ergotherapie oder Ernährungstherapie werden ärztlich verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten persönlich erbracht. Unter welchen Voraussetzungen sie als Krankenkassenleistungen verordnet werden können, regelt die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie nennt Erkrankungen, bei denen eine solche Heilmittelbehandlung in Frage kommt......

Der langfristige Heilmittelbedarf

Hat Ihre Ärztin/Ihr Arzt bei Ihnen eine schwere funktionelle oder strukturelle Schädigung festgestellt, bei deren Behandlung
● fortlaufend
● über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr
Heilmittel erforderlich sind, erfolgt die Genehmigung durch ein vereinfachtes Verfahren.

Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs

……. Mit der Änderung der Heilmittel-Richtlinie entfallen seit 1. Januar 2021 Verordnungen außerhalb des Regelfalls und damit auch das damit verbundene Genehmigungsverfahren. Reicht die orientierende Behandlungsmenge nicht aus, um das Therapieziel zu erreichen, kann die Heilmittelbehandlung ohne Genehmigung der Krankenkasse fortgesetzt werden ………….

Erkrankung auf einer Diagnoseliste? – Kein Antrag notwendig

Die Heilmittel-Richtlinie enthält als Anlage 2 eine Diagnoseliste. Sie führt die Erkrankungen auf, bei denen eine langfristige Heilmitteltherapie erforderlich werden kann. Steht Ihre Erkrankung auf dieser Liste, gilt ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt; ein Antrag bei der Krankenkasse entfällt. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen erforderliche Heilmittel verordnen, solange sie medizinisch notwendig sind. Allerdings ist mindestens alle zwölf Wochen ein Arztbesuch zur medizinischen Kontrolle und eine erneute Heilmittelverordnung nötig

Diagnoseliste Seite 3 mit unserem Krankheitsbild












Re: Änderung bei der Verordnungsmenge zur Physiotherapie

BeitragVerfasst: Sa 13. Feb 2021, 10:13
von Nelkenweg
Hallo Rudi,

sehr interessant.
Kannst Du mir bitte den Link zur Heilmittel Verordnung senden, dann kann ich das am Montag meinem Neurologen zeigen.

Vielen Dank

Re: Änderung bei der Verordnungsmenge zur Physiotherapie

BeitragVerfasst: Di 23. Feb 2021, 18:33
von Alexandra
Hallo Rudi,
mir ist aufgefallen, dass die ICD-10, die meine Praxis verwendet, in der Anlage der Richtlinie nicht aufgeführt wird.
Auf meinen Rezepten steht die ICD-10 G11.4 für Hereditäre Spastische Paraplegie.

Kann das ein Problem geben?

Liebe Grüße
Alex

Re: Änderung bei der Verordnungsmenge zur Physiotherapie

BeitragVerfasst: Di 23. Feb 2021, 19:11
von Rudi
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Hallo Alexandra,

habe ganz herzlichen Dank für deine Nachricht. Ich bin mir sicher, dass mit dem Text, der in deiner Praxis genutzt wird, alles in Ordnung ist. Ich habe mal nach dem von die benannten ICD-Code gesucht. Dadurch habe ich es nun erkannt, dass dieser Code ganz genau unsere HSP anspricht. Mir ware das bisher nicht aufgefallen, weil dieser Code der Gruppe der Ataxien zugeordnet ist.
Siehe hier. Das war mir bisher noch nicht aufgefallen. Beide Krankheitsbilder sind sehr ähnlich. Und auch Frau Dr. Schüle und Herr Prof. Synofzik haben das Thema in der Publikation mit dem Titel "Überwindung der Kluft zwischen Ataxien und spastischen Paraplegien -- Gemeinsame Phänotypen, Gene und Wege" schon angesprochen.

Nochmals danke für deine Info und
herzliche Grüße
Rudi