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Langfristheilmittelverordnung

BeitragVerfasst: Mi 10. Apr 2013, 11:44
von Hinzes
Hallo zusammen,

Wir haben vor mittlerweile 4 Monaten eine Langfristverordnung für die D1 Therapie bei meinem Mann beantragt.
Die wurde von unserer AOK (natürlich) abgelehnt. Ende Januar sind wir dann in Widerspruch gegangen.
Nach diversen Anrufen verschiedener Sachbearbeiter mit der Bitte, wir sollten den Widerspruch doch fallen-
lassen, es würde eh nicht genehmigt usw., ist der Widerspruch nun endlich dort wo er eigentlich längst
hätte sein sollen, bei der Widerspruchstelle! :evil:
Hat irgendjemand schon Erfahrungen gemacht mit diesen Langfristverordnungen?
Was kann man noch machen, sollte der Widerspruch auch abgelehnt werden?
Und macht es Sinn dann Klage einzureichen?
Die Kasse schreibt"die Vorraussetzungen für eine langfristige Heilmittelbehandlung sind nicht gegeben" :?: Häääääää?
Und "die Behandlung müsse bei der vorliegenden Erkrankung im Laufe des Jahres individuell angepasst werden" :!: Ach neeeee!
Das ist ja bei der D1 Therapie immer, also bei jedem Termin der Fall. Die "individuelle Anpassung" erfolgt also bei jeder Sitzung!
Wir haben das alles auch schon sachlich begründet zur Kasse geschickt. Jetzt heisst es wohl wieder Monate warten :evil:

Falls jemand einen Rat weiss, wir wären dafür sehr dankbar!

Liebe Grüße aus dem Norden (es wird wärmer!!! :lol: )

Erfolgreiche Verlängerung der Langfristgenehmigung für eine

BeitragVerfasst: So 14. Apr 2013, 14:40
von holi48
Hallo HSP'ler, hallo Nicole,

aus aktuellen Anlass möchte ich zum Thema Langfristgenehmigung einer Heilmittelbehandlung Stellung nehmen.

Ich habe im April 2012 erstmals diese Genehmigung bei meiner KK der DAK-Gesundheit beantragt und nach ca. 14 Tagen die Genehmigung für 1 Jahr erhalten.

Am 8. April 2013 habe ich die Verlängerung dieser Genehmigung wieder beantragt, indem ich die neue Heilmittelverordnung ausgestellt durch meinen Facharzt

vorgelegt habe.

Am 13 April hatte ich das Genehmigungsschreiben im Biefkasten, also schneller geht kaum finde ich.

So Nicole nun zu deinem Fall in Sachen Genehmigung, auch die AOK sollte wissen das der Deutsche Bundestag am 1.12.2011 das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gestzlichen Krankenversicherung (GKV-VSTG) beschlossen hat, ud es seit dem in Kraft ist.

Also ich würde mir einen Musterantrag (aus dem Internet laden, Herausgeber ist der Bundesverband für körper und mehrfachbehinderter Menschen e.V. in 40239 Düsseldorf 0211-6400 4-0 http://www.bvkm.de) mit der original Heilmittelverordnung deines Facharztes der AOK vorlegen und auf Einhaltung dieser bundeweit einheitlichen Verordnung zu bestehen.

Wenn du selbst keinen Erfolg in dieser Angelegenheit haben solltest, würde ich den Rechtsbeistand von SoVD oder VDK einschalten (Sozialverbände Jahresbeitrag ca. 60 €) .

Ich wünsche dir auf diesem Wege viel Erfolg und eine baldige Klärung in dieser Angelegenheit, wenn du noch Fragen hast kannst du mich gerne kontaktieren per E-Mail oder aber auch telefonisch.

Ich finde die AOK verhält sich Rechtswidrig, und Sie sollte mal Nachhilfe in Sachen Patienten Recht erhalten, ich finde es unmöglich über ein Jahr nach Einführung dieses Gesetzes so ein Verhalten an den Tag zu legen.
Gruß Horst

Re: Langfristheilmittelverordnung

BeitragVerfasst: Di 16. Apr 2013, 15:03
von holi48
Hallo Hinzes,
mit welcher Begründung hat eure KK die Langzeitverordnung abgelehnt? Etwa mit Genehmigungsverzicht?

Habe jetzt auch von anderen Ablehnungen der AOK Rheinland/Hamburg gehört, ist das auch eure Krankenkasse?


Bitte mal um Info

Gruß Horst

Re: Langfristheilmittelverordnung

BeitragVerfasst: Mi 17. Apr 2013, 19:01
von Hinzes
Hallihallo zusammen,

unsere Krankenkasse ist die AOK-NORDWEST, Hauptsitz Oldenburg i.H.. Also die offizielle Ablehnung der Wider-
spruchstelle haben wir bisher noch nicht bekommen.
Das Ganze läuft jetzt aber bereits seit Anfang Januar, Widerspruch gegen die erste Ablehnung haben wir
am 24.01.13 eingelegt. Danach kamen einige Anrufe verschiedener Sachbearbeiter, die meiner Meinung nach
versucht haben uns den ganzen Widerspruch auszureden. :evil:
Darauf haben wir uns allerdings nicht eingelassen.
Begründung der AOK ist immer wieder: Mein Mann erfüllt die Vorraussetzungen für eine Langfristverordnung nicht :?:
Ähnliches Theater hatten wir bezüglich der Donjoy Straps, die wir für unsere Tochter verordnet bekommen haben.
Die Straps sind eine tolle Alternative zu den üblichen Orthesen, da sie wie Bandagen elastisch sind und so auch
bei der Krankengymnastik Anwendung finden. Sie kosten 360€, für uns eine Menge Geld, für die Krankenkasse
wohl eher Peanuts. Es hat 4(!) Monate, zwei Widersprüche und diverse Telefonate gedauert, bis Emma endlich
ihre Versorgung hatte!
Vielen Dank für den Tip mit dem Sozialverband, das hatte uns die Angestellte aus dem Sanitätshaus schon geraten,
da gibt es auch immer wieder Ärger mit der AOK!

Liebe Grüße aus Schleswig-Holstein

Re: Langfristheilmittelverordnung

BeitragVerfasst: So 12. Mai 2013, 15:03
von Hinzes
Hallo zusammen,

Es gibt mal wieder Neuigkeiten bezüglich des von uns gestellten Antrages auf Langfristgenehmigung. :evil:
Leider ist es kein positives Ergebnis. Man hält uns weiter hin, und dann kommt jetzt der Oberhammer:
Unser Therapiezentrum rief an und meinte sie müssten alle weiteren Termine streichen, weil die AOK sich
weigert weiterhin die KG zu bezahlen!!!
Mein Mann und unsere Tochter hatten immer D1, mittlerweile ausserhalb des Regelfalles, unsere Kasse
verzichtet übrigends auf Genehmigungspflicht, was sie uns bezüglich der 1. Ablehnung der Langfrist-
heilmittelverordnung noch schriftlich mitgeteilt hatten!
Ich kann leider selbst nichts konkretes finden ob das seitens der AOK überhaupt rechtens ist.
Der SoVD ist auch heillos überlastet, dort haben wir Wartezeit bis Mitte Juni!!
Das würde heißen daß die Therapie komplett zum Erliegen kommt, was schlimme Konsequenzen hätte.
Hat da vielleicht irgendwer Ahnung von der Materie??
Ich werde auf alle Fälle morgen unserem Sachbearbeiter von Der Kasse einen Besuch abstatten,
fürchte nur es wird wieder aufs Gleiche rauslaufen: er ist nicht zuständig, ist alles so richtig, usw., usw.... :evil:

Vielleicht weiß jemand genauer wie das mit dem D1 ausserhalb des Regelfalles geregelt ist. Mein Mann bekommt das RP
schon über 2 Jahre.

Grüße aus dem Norden

Nicole