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Rehaanträge und Hilfsmittel

BeitragVerfasst: Mi 11. Jun 2014, 17:23
von DETLEF
Ich habe folgendes erfahren ! Wenn man eine Reha beantragt oder ein Hilfsmittel benötigt ( Rollstuhl) muss sich die Krankenkasse nach 3 Wochen melden ! Wenn sich die Krankenkasse in diesesen Zeitraum nicht gemeldet hat gilt die Reha oder ein Hilfsmittel als genehmigt. Es sei denn die KK benötigt noch ein Gutachten oder andere Unterlagen vom Arzt dann hat sie insgesamt 5 Wochen Zeit . Man kann sogar wenn diese Fristen nicht eingehalten werden sich selbst das Hilfsmittel kaufen und die KK muss dafür aufkommen. Nachzulesen ist das beim Bundesministerium für Gesundheit ( Ratgeber für Patientenrecht )