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Dauerverordnung

BeitragVerfasst: Mo 3. Aug 2015, 16:06
von Coco
Gibt es denn die Möglichkeit einer Dauerverordnung für Krankengymnastik? Ich renn alle 6 Termine zum Arzt und jetzt habe ich zum wiederholten mal das Problem, dass sämtliche Ärzte unangekündigten Urlaub haben und mein Neurologe kann mit leider erst wieder nach einer Untersuchung ein Rezept ausstellen. Termin bekomme ich erst im September und der Termin läuft immer folgendermaßen ab: Wie gehts? Gut? Dann haben Sie hier ein Rezept.

Ich hab da keine Lust mehr drauf, mal ganz davon abgesehen, dass ich vom Hausarzt eh immer ein komplett falsches Rezept ausgestellt bekomme.

HILFE

Re: Dauerverordnung

BeitragVerfasst: Mo 3. Aug 2015, 21:11
von Fixwienix
Hallo Coco,

JA, die Möglichkeit gibt es tatsächlich :-)
... ist aber einigen Krankenkasslern, aber vor allem Ärzten noch nicht so bekannt.

Bezieh Dich bitte auf die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in der Fassung ab 01.07.2011 (oder ggfs. neuerer).
Der "Gemeinsame Bundesausschuss" (G-BA) hat am 22.12.2012 ein Merkblatt zur "Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen" verabschiedet.
In der darin enthaltenen Anlage ist eine Liste von Diagnosen aufgeführt, in der auch die Diagnose "G82.13" und der Indikationsschlüssel ZN2a enthalten sind, so dass eine Langfristgenehmigung ohne Probleme möglich ist.

In der praktischen Umsetzung lasse ich mir zu Quartalsbeginn vom Arzt eine Verordnung für x Anwendungen erstellen, wobei "x" für die Zahl der voraussichtlichen Termine im neu gestarteten Quartal steht.

Viel Erfolg ... und vielleicht schreibst Du kurz, ob Dein Arzt nun auch mitspielt.
Viele Grüße,
Thorsten

Re: Dauerverordnung

BeitragVerfasst: Mo 3. Aug 2015, 21:35
von Rudi
...........
Hallo Coco,

manchmal sind die Lösungen für Probleme zum Glück sehr einfach. Schau einfach einmal in den Beitrag
"Novelle der Richtlinien zur Heilmittelbehandlung". Das ist zwar sehr viel zum Lesen, aber das kann ich dir nicht abnehmen, wenn du eine gute Lösung suchst. Dort ist natürlich auch erklärt, warum eine Dauerverordnung nur für ein Quartal gilt. Mit dem dort Beschriebenen bekomme ich seit ein paar Jahren ein Rezept für Physio pro Quartal. Das sind bei mir 50 Einheiten auf einem Rezept, weil ich zweimal je Woche eine Doppeleinheit habe.

Am Rande sei erwähnt, dass du auf diesem Weg auch die Rezeptgebühren sehr stark verminderst. Du zahlst nur noch einmal 10 Euro Rezeptgebühr plus deinen Eigenanteil pro Quartal. Weil du aber bisher für sechs Termine die Rezeptgebühr zahlst, sparst du vermutlich etwa 80 Euro im Quartal, also etwa 320 Euro im Jahr. Und diese Ersparnis bekommst du nur durch das Lesen des oben benannten Beitrags. Es wäre es sehr schön, wenn du die Hälfte, also 40 Euro pro Quartal, an unseren Förderverein spenden würdest. Jetzt bitte nicht ärgern und bitte nicht "typisch Rudi" sagen. Die Hälfte des Vorteils, den du aus unserer Arbeit gewinnst, bleibt gänzlich bei dir. Und dafür hast du nichts getan! Genieße deine Hälfte, gönne dir etwas! Mit der anderen Hälfte hilfst du allen HSP'lern, also auch dir. Da du natürlich nicht die Einzige bist, die auf diese Art und Weise von unserer Arbeit profitiert, kommt hier der Aufruf an jeden HSP'ler, an den Förderverein zu spenden. Es soll uns und den nächsten Generationen schließlich bald besser gehen!

Deshalb ist das auch ein Aufruf an alle! Hilfe für uns ist ganz einfach. Jeder muss es nur selbst umsetzen. Verlasst euch nicht nur auf die Anderen. Die notwendigen Kontodaten sind unten eingestellt!

Herzliche Grüße und eine gesunde Zukunft
Rudi


Re: Dauerverordnung

BeitragVerfasst: Mi 5. Aug 2015, 00:11
von Bettina
Hallo Coco!

Ja, oft scheint es sehr undurchsichtig. Aber wenn Du erstmal das richtige Rezept und eine Genehmigung außerhalb des Regelfalls/ für die langfristige Heilmittelverordnung von der Krankenkasse hat, ist es für die kommende Zeit bestimmt ganz einfach.

Ich denke mal, da Du schon so oft ein Rezept für neurologische Krankengymnastik wegen der gleichen Diagnose bekommen hast, wird bei Dir schon die
"Verordnung außerhalb des Regelfalles" genehmigt sein.

Normalerweise bekommt man wegen der gleichen Diagnose nur eine bestimmte Anzahl an Rezepten für Krankengymnastik verordnet. Weiterführende Krankengymnastik muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Wenn diese genehmigt ist, wird auf dem Rezept "Verordnung außerhalb des Regelfalls" angekreuzt. Im Allgemeinen ist dies dann sozusagen eine "Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlung" auf dem Rezept.
Wie Thorsten schon geschrieben hat:
Bezieh Dich bitte auf die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in der Fassung ab 01.07.2011 (oder ggfs. neuerer).
Der "Gemeinsame Bundesausschuss" (G-BA) hat am 22.12.2012 ein Merkblatt zur "Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen" verabschiedet.
In der darin enthaltenen Anlage ist eine Liste von Diagnosen aufgeführt, in der auch die Diagnose "G82.13" und der Indikationsschlüssel ZN2a enthalten sind, so dass eine Langfristgenehmigung ohne Probleme möglich ist.

Der ICD-10 "G82.13" bedeutet hier: Spastische Paraparese und Paraplegie : Chronische inkomplette Querschnittlähmung

Wichtig sei noch zu sagen, dass es im Allgemeinen wichtig ist zu beachten, dass bei neurologischen Erkrankungen neurologische Krankengymnastik verordnet wird.
Die neurologische Krankengymnastik hat eine Behandlungszeit von 30min. gegenüber der orthopädischen Krankengymnastik von 20min.

Das jeweilige Rezept zur Heilmittelverordnung hat nach meinen Erfahrungen eine maximale Dauer von 3 Monaten- wobei sich der Behandlungszeitraum nicht auf ein Quartal bezieht, sondern 3 Monate nach Behandlungsbeginn muß das Rezept unabhängig davon, ob die Verordnungsmenge von 50x erfüllt ist, beendet werden. U.a. ist es meines Wissens auch wichtig, keine längeren Behandlungspausen in der langfristigen Heilmittelbehandlung auftreten zu lassen. Eine kurze Unterbrechung wie Urlaub/Krankheit o.ä. kann und muß soweit mir bekannt auf dem Rezept angegeben und begründet werden.

Meistens sind die Rezepte ja heutzutage in der Praxis per Computer beim Patienten abgespeichert und können dann mit neuem Datum einfach beim nächsten Mal wieder ausgedruckt werden. Auf diesem Wege gibt es meist keine Unklarheiten mehr. Dies erleichtert im Allgemeinen ja auch die Arbeit des Praxispersonals und des verschreibenden Arztes.

Zu bedenken sei noch, dass die Bezahlung der Physiotherapeuten hierbei auch erst nach 3 Monaten erfolgt. Im Zuge der langfristigen Therapie ist dies aber oft nach kurzer Zeit von vielen Physiotherapeuten akzeptiert worden.

Es ist ja eine große Erleichterung für 50x Krankengymnastik nur 1x zum Arzt gehen zu müssen. Zu berücksichtigen ist sicherlich auch, dass man für 50 krankengymnastische Behandlungen nur 1x 10 Euro Rezeptgebühr bezahlen muß. Der Eigenanteil fällt dann natürlich pro 50er Rezept aufgrund der vielen Behandlungen höher aus, im Endeffekt ist der Eigenanteil aber genauso hoch wie bei einzelnen Rezepten mit 50 Anwendungen. Viele HSP´ler sind aber evtl. auch aufgrund der chronischen Erkrankung oder aus anderen Gründen von Zuzahlungen befreit, so dass hier keine Kostenersparnis zum Tragen kommt und sicherlich viele auch sehr glücklich darüber sind nicht auch noch diese Kosten tragen zu müssen. Oft ist man ja auch auf dieses Geld zum Leben angewiesen. Aber dies ist dann schon wieder ein anderes Thema.

Grundsätzlich nocheínmal der Hinweis, dass die Verordnung von Krankengymnastik bei chronisch Kranken seit Juli 2011 nicht mehr in das Budget der Ärzte fällt. Somit sollte es für uns und die Ärzte keine Probleme mehr bei der regelmäßigen Verordnung unserer KG geben.


Ganz neu habe ich jetzt erfahren, dass wohl aktuell für 1 Rezept maximal nur noch 48 Behandlungen verordnet werden dürfen. Was aber ja im Umkehrschluß nicht bedeuten muß, dass man nun zwangsläufig weniger Behandlungen verordnet bekommt. Der Zeitraum wird sich wohl dadurch bei 2 Behandlungen pro Woche evtl. um 1 Woche verkürzen. Ich werde versuchen dies in Erfahrung zu bringen.


Vielleicht telefonierst Du mal mit Deiner Krankenkasse, wie die Genehmigung ablaufen soll. Z.T. reicht die krankengymnastische Praxis das Rezept vor Beginn ein, z.T. aber auch die Arztpraxis oder Du selbst mit einem kleinen Anschreiben.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Einen lieben Gruß

Bettina



Sieht dann auf dem Rezept z.B. so aus:

X Verordnung außerhalb des Regelfalles

Verordnungsmenge....................................... Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges ............................Anzahl pro Woche

48 ......................................................................ZNS DS 30x(heißt dann: ZNS Doppelstunde also 2x30 min. ).....................................2...................

Indikationsschlüssel...... Diagnose mit Leitsymptomatik, gegebenenfalls wesentliche Befunde................................................
ZN2a........................................z.B. Gangstörung, Humpeln, Reflexstörung, Muskelverkürzung bei........................................................
ICD-10 Code ............................................................................................................................................................
G82.13.....................................Hereditärer spastischer Spinalparalyse..................................................................................

Medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles
Förderung und Besserung der Motorik und Sensomotorik.
Genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse