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Befreiung von Zuzahlung

BeitragVerfasst: Do 9. Feb 2012, 11:47
von Jürgen C.
Hallo zusammen,
Frage an die Rehaexperten.
Weiss jemand von Euch, ob die Befreiung von der Zuzahlung bei der Krankenkasse, auch für die Befreiung der Zuzahlung zur Reha gillt, wenn diese von der Deutschen Rentversicherung genemigt worden und auch Kostenträger ist.
Danke für Eure antworten!
Gruß Jürgen C.

Re: Befreiung von Zuzahlung

BeitragVerfasst: Do 9. Feb 2012, 17:00
von Rudi
Hallo Jürgen,

ich habe mal ein wenig im Netz gesucht. Ich gehe davon aus, dass dir die Infos im unten beigefügten Link weiterhelfen werden. Das ist das Antragsformular G160 der Deutschen Rentenversicherung "Informationen zum Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung" bei Reha-Maßnahmen. Auf Seite 1 ist dort ausgesagt: "Wir prüfen, ob von Ihnen im Kalenderjahr bereits geleistete Zahlungen an eine Krankenkasse angerechnet werden können." Du solltest also mit der Rentenversicherung in Kontakt treten. Schaue bitte auch in den Punkt 4.3 des enthaltenen Antragsformulars; hier wird die Belastungsgrenze für Zuzahlungen bei der Krankenkasse angesprochen.

Der angesprochene Link lautet:
.. http://www.carolabad.de/config/media/files/rehabilitation/Information_zur_Zuzahlungsbefreiung.pdf

Ich hoffe, dass dir die Info weiterhilft.

Gruß
Rudi