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Führerschein mit 17 und Kfz-Hilfe

BeitragVerfasst: So 11. Dez 2016, 16:33
von lulu3012
Ich heiße Luisa und bin 16 Jahre alt. Ich mache zur Zeit den Führerschein BF17 mit Handgas Multima Pro und den Multifuntionsknopf MFD touch.

Ich bin zur Zeit (und vorraussichtlich bis 2018) Schülerin auf dem Gymnasium und mir wurde gesagt, dass ich als Schülerin keinerlei Rechte auf ein behindertengerechtes und umgebautes Auto hätte und die Kosten niemand übernehmen wird, da sich diese Leistungen auf Berufstätige beschränken würden.

Nun die Frage, ob dies wirklich so stimmt, oder ob man als Schülerin genau so das Recht hat, wenigstens den Umbau bezahlt zu bekommen? Gibt es da im Sozialgesetzbuch irgendwelche Paragraphen, auf die man sich berufen könnte?

Wir hatten schon einen Antrag auf Kostenübernahme eines behindertengerechten umgebauten Fahrzeuges gestellt, diesen jedoch auf Rat des VDK auf eine Kostenübernahme der Zusatzaustattungen beschränkt. Wird auch hier eine Kostenübernahme nur bei Berufstätigen übernommen, oder habe ich als Schülerin auch einen Anspruch auf die Finanzierung der Zusatzeinbauten? Und sind diese Kostenübernahmen immer einkommensabhängig?

Ich freue mich sehr auf eine Antwort von Euch.
Liebe Grüße und schöne Weihnachten.
Luisa :)

Re: Führerschein mit 17 und Kfz-Hilfe

BeitragVerfasst: So 11. Dez 2016, 20:22
von Lothar
Hallo Luisa,

ich bin der Lothar. Den Multifunktionsknopf kenne ich, den habe ich selbt im Auto. Ich finde das ist ein prima Teil. Doch jetzt zu deinen Fragen. Ja, das wird leider sehr, sehr schwer eine Kostenübernahmeerklärung für den entsprechenden Umbau zu erhalten. M.E. müsste es unumstößliche Fakten geben die belegen, dass du nur mit einem eigenen Auto zu und von der Schule wieder nach Hause kommen kannst. Wenn dem so wäre, dann wäre das nächste Problem, dass ja dann zum Beispiel deine Mutter oder dein Vater ebenfalls im Auto sein muss (Führerschein mit 17). Und sofort würden sich nun die Damen und Herren auf den Ämtern fragen, warum fährt dann deine Mutter, oder dein Vater nicht selbst. Ich weiß das ist alles ganz schön blöde.

Wenn man berufstätig ist, oder das Auto für seine Berufsausbildung benötigt, dann wird eine Umrüstung von der Rentenversicherung, bzw. der Agentur für Arbeit bezahlt. Hier gilt aber auch, dass die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder sonstigen Fahrdiensten dem Betroffenen nicht möglich ist, bzw. teurer als der Autoumbau wäre. Diese Fälle waren bei mir gegeben. Ist man dann Rentner wird auch nichts mehr amtsseitig bezahlt.

Zu deiner letzten Frage. Erfolgt eine Kostenübernahme seitens der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung besteht keine Einkommensabhängigkeit. Wird die Anfrage an das zuständige Sozialamt gestellt, ja dann besteht eine Abhängigkeit zu dem Einkommen deiner Eltern.

Gerne hätte ich dir etwas anderes geschrieben, dass wäre aber dann falsch gewesen.

Ganz viele Grüße und ebenfalls schöne Weihnachten
Lothar