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Anmeldung eines KfZs auf den Namen des eigenen HSP-Kindes

BeitragVerfasst: So 28. Jan 2018, 12:07
von Doris & Hubertus
Guten Morgen, liebe Eltern,

falls euer HSP-Kind einen G- oder aG-Vermerk im SBA hat, sowie mindestens einen GDB von 50% hat, habt ihr die Möglichkeit, ein KfZ auf den Namen des Kindes anzumelden.
Somit könnt ihr die Steuerermäßigung (beim G-Vermerk und min. 50% GDB) oder sogar die komplette Steuerbefreiung des KfZs beim Zollamt schriftlich anfordern, so wie ihr ausschließlich Fahrten MIT eurem Kind oder FÜR euer Kind damit erledigt.

Dazu müsst ihr allerdings bei der Anmeldung des KfZs beim Straßenverkehrsamt die schriftliche Einverständnisserklärung beider Eltern dem Amt vorlegen.

Erst vorgestern habe ich das noch so getätigt.
Musste dann, weil ich das nicht wusste, meinen Mann auf seiner Baustelle anrufen, der hat dann eben die Einverständniserklärung auf ein Papier formuliert und sie dann per Foto über WhatsApp mir geschickt. Danach habe ich sie der Kreis-Behörde per E-Mail zugeschickt.

Um euch vor solchen Komplikationen zu bewahren, informiere ich euch hiermit an dieser Stelle darüber.

Allzeit gute Fahrt!

Viele Grüße
Doris mit Hubertus (12 Jahre, komplizierte HSP durch SPG35)

Re: Anmeldung eines KfZs auf den Namen des eigenen HSP-Kinde

BeitragVerfasst: Fr 2. Mär 2018, 11:32
von Henrike
mit den Merkzeichen H und Bl erhält man die kostenlose Wertmarke UND die KFZ Steuerbefreiung parallel.

Mit den Merkzeichen aG (ohne H und Bl) bekommt man die Wertmarke (gegen Bezahlung, außer man bezieht Sozialleistungen) und die KFz Steuerermäßigung nebeneinander.

Liebe Grüße