Guten Morgen, liebe Eltern,
falls euer HSP-Kind einen G- oder aG-Vermerk im SBA hat, sowie mindestens einen GDB von 50% hat, habt ihr die Möglichkeit, ein KfZ auf den Namen des Kindes anzumelden.
Somit könnt ihr die Steuerermäßigung (beim G-Vermerk und min. 50% GDB) oder sogar die komplette Steuerbefreiung des KfZs beim Zollamt schriftlich anfordern, so wie ihr ausschließlich Fahrten MIT eurem Kind oder FÜR euer Kind damit erledigt.
Dazu müsst ihr allerdings bei der Anmeldung des KfZs beim Straßenverkehrsamt die schriftliche Einverständnisserklärung beider Eltern dem Amt vorlegen.
Erst vorgestern habe ich das noch so getätigt.
Musste dann, weil ich das nicht wusste, meinen Mann auf seiner Baustelle anrufen, der hat dann eben die Einverständniserklärung auf ein Papier formuliert und sie dann per Foto über WhatsApp mir geschickt. Danach habe ich sie der Kreis-Behörde per E-Mail zugeschickt.
Um euch vor solchen Komplikationen zu bewahren, informiere ich euch hiermit an dieser Stelle darüber.
Allzeit gute Fahrt!
Viele Grüße
Doris mit Hubertus (12 Jahre, komplizierte HSP durch SPG35)