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Beantragung eines blauen Parkausweises für Kinder

BeitragVerfasst: Fr 3. Aug 2012, 13:16
von Doris & Hubertus
Hallo zusammen,

um euch als Eltern einen unnötigen 2. Behördengang - wie ich es selbst heute wieder mal erleben musste - zu ersparen, hier folgende Information zur Beantragung eines blauen Schwerbehinderten-Parkausweises:
Obwohl im Schwerbehindertenausweis für Kinder erst ein Lichtbild ab einem Alter von 10 Jahren fällig wird, muss bei der Beantragung für den blauen Parkausweis ein Lichtbild vorgelegt werden!
Den Parkausweis kann man nur bei einem aG-Vermerk im Schwerbehindertenausweis erwirken!

Gestern rief ich zunächst beim Bürgeramt an, um zu erfragen ob ich ein Bild von Hubertus mitbringen solle. Die Dame am anderen Ende meinte dann (zwar zögerlich), dass sie das nicht annehme, weil ja im Schwerbehindertenausweis auch noch keins für meinen 7-jährigen Jungen ist.
Das war aber eine Fehlinformation!

Allerdings sagte mir die Sachbearbeiterin dann heute morgen, dass ich ein Bild bräuchte. Es muss aber kein biometrisches Bild sein, es kann auch ein privat fotografiertes Foto sein, wenn die Person gut zu erkennen ist. Das war ihre Auskunft!

Bitte bedenkt dabei, dass es diesbezüglich dennoch Unterschiede in der Handhabung zwischen den einzelnen Bundesländern geben kann! Die hier gegebenen Informationen beziehen sich auf NRW!

Schöne Grüße
Doris und Hubertus

Re: Beantragung eines blauen Parkausweises für Kinder

BeitragVerfasst: Fr 3. Aug 2012, 14:21
von Lars
Hallo Doris,

danke für die Info! Der blaue Parkausweis ist EU einheitlich geregelt und muss seit diesem Jahr ein Lichtbild haben. Damit sollen die Kontrollen vereinfacht werden. Außerdem sind die neuen Parkausweise nur noch 5 Jahre gültig. Dadurch soll der jahrelange Mißbrauch von Ausweisen von verstorbenen etc. eingedämmt werden. Auch wenn wir dadurch alle 5 Jahre einen neuen Ausweis beantragen müssen, ist das sicherlich eine sinnvolle Regelung.

Gruß Lars

Re: Beantragung eines blauen Parkausweises für Kinder

BeitragVerfasst: Fr 3. Aug 2012, 19:11
von Doris & Hubertus
Hallo Lars,

vielen Dank für deine Zusatzinformation!! Gut, dass da jemand unter euch ist, der sich in diesen rechtlichen Dingen so gut auskennt! Deine Information entzog sich meiner Kenntnis! Da ich aber noch sehr unerfahren in diesem Behördenwust bin und es mich immer wieder überrascht, dass die Behörden diese/deine Informationen nicht haben und wir bzw. ihr als Betroffene das "Fachpersonal" auch noch eines Besseren belehren müssen, finde ich immer wieder traurig!

Also, "Spitz, pass auf!"

Viele Grüße
Doris und Hubertus

Re: Beantragung eines blauen Parkausweises für Kinder

BeitragVerfasst: Fr 3. Aug 2012, 22:35
von Lars
Uuuppps, mir ist gerade aufgefallen, dass die Ausweise natürlich bereits seit 01.01.2011 ein Lichtbild haben müssen- ist schon wieder so lange her... :D . D.h. die "alten" Parkausweise - vor 2001 ausgestellt - sind nicht mehr gültig und berechtigen nicht zur Nutzung von Behindertenparkplätzen etc.

Gruß Lars

Re: Beantragung eines blauen Parkausweises für Kinder

BeitragVerfasst: Di 7. Aug 2012, 06:51
von Doris & Hubertus
Hallo zusammen,

Erfolg auf ganzer Linie!! Meine Ziele für dieses Jahr rücken näher!
Gestern erhielten wir nun den blauen Parkausweis (mit Lichtbild) beim Bürgeramt in Unna! Anschließend zum Ornungsamt eine Etage höher, um einen Schwerbehindertenparkplatz zu beantragen. Der supernette Sachbearbeiter sicherte mit zu, Druck zu machen, damit der Parkplatz noch zum Schuljahresanfang (NRW zum 22.08.) vor der Regelschule markiert wird!
Beim Finanzamt Dortmund-Unna gewesen und wegen des aG-Vermerks das KfZ steuerbefreien lassen! Innerhalb von 3 Stunden alle Behördengänge erledigt!
Anschließend küsste mich mein 7-jähriger Hubi und sagte zu mir: "Du bist meine Löwin!" - Dann weiß ich immer, wofür es sich zu kämpfen lohnt!

Also los! Weiter geht's!
Liebe Grüße
Doris mit Hubertus

Re: Beantragung eines blauen Parkausweises für Kinder

BeitragVerfasst: Di 7. Aug 2012, 08:51
von Katrin
Hallo!

Wir haben auch den blauen Ausweis für Jacqueline. Im September wird sie 10 - bis dahin sind beide Ausweise ohne Lichtbild gültig, was ein Stempel im Ausweis aussagt. Info aus Hamburg.

Gruß, Katrin