Hallo,
heute erhielt ich von meiner Kasse die Aufforderung, ein Lichtbild (Passfoto) einzusenden bzw. dies im Netz zu erledigen. Ein Hinweis auf die Gesetzes-Grundlage fehlte. In mehreren Praxen las ich vorab Anschläge, auf denen zum Widerstand gegen diese Maßnahme, die über die bisherige Datenspeicherung auf der gebräuchlichen Krankenversicherungskarte weit hinaus gehen könnte, aufgerufen wurde.
Ich möchte dieses Thema gerne zur Diskussion stellen. Wie verhaltet ihr euch; hat sich schon jemand mit der Rechtslage beschäftigt?
Anbei zwei Links: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitskarte und http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/51-Kein-Foto-fuer-die-Gesundheitskarte.html
Viele Grüße