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außergew. Gehbehindert "aG", es wird immer schwieriger!

BeitragVerfasst: Di 3. Okt 2017, 19:36
von Lothar
Hallo zusammen,

auf Grund einer aktuellen Unterstützungsanfrage eines HSP'lers, hatte ich heute das Thema "Merkzeichen außergewöhnliche Gehbehinderung" auf meinem Schreibtisch. Es ist mir ganz wichtig, euch meinen Informationsstand mitzuteilen. Bitte beachtet ganz besonders den letzten Absatz.

Nach aktueller Rechtsprechung und nach Änderungen im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wird es immer schwieriger, das Merkzeichen "aG" zu erhalten. Bei meinen Recherchen bin ich auf ein Bundessozialgerichturteil, AZ B 9 SB 1/15 R, vom März 2016 gestoßen. Einem sehr stark an Parkinson erkrankten Menschen wurde das Merkzeichen "aG" nicht gewährt. Unter Ziffer 19 (Gründe) steht folgendes im letzten Satz:

"Die für "aG" geforderte große körperliche Anstrengung kann zB erst dann angenommen werden, wenn selbst bei einer Wegstreckenlimitierung von 30 Metern diese darauf beruht, dass der Betroffene bereits nach dieser kurzen Strecke erschöpft ist und er neue Kräfte sammeln muss, bevor er weiter gehen kann (BSG Urteil vom 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr 1; BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/14 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 4-3250 § 69 Nr 19)."
(Quelle: Zitat aus Punkt 19 aus dem im obigen Absatz verlinkten Urteil)

Die in der Urteilsbegründung u.a. angegebenen 30 Meter beziehen sich auf eine Wegstrecke, die man ohne Rolli aber mit anderen Hilfsmitteln (Krücken oder Rollator) maximal zurücklegen kann.

Solltet ihr bereits in eurem Schwerbehindertenausweis ein "aG" haben, aber noch keinen GdB von 100, überlegte es euch sehr, sehr gut, ob ihr einen Änderungsantrag stellt. Denn die zuständigen Ämter sind jetzt verpflichtet, bei einem Änderungsantrag auch den bisherigen Bescheid zu überprüfen. Da sich die Anspruchsvoraussetzungen verschärft haben, kann das Merkzeichen "aG" aberkannt werden.

Grüße
Lothar