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Steuerliche Nachteilsausgleiche

BeitragVerfasst: So 1. Apr 2012, 16:47
von Lothar
Hallo,

heute fand ich bei meiner Sonntagslektüre folgenden Link: http://vdk.de/cms/mime/2447D1330516060.pdf.

Es ist die neu aufgelegte Broschüre "Steuerliche Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung" , die in einer Zusammenarbeit des VdK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz und dem Trierer Finanzamt entstand. In ihr sind m.E. alle wesentlichen steuerlichen Fakten, die mit einer anerkannten Schwerbehinderungen im Zusammenhang stehen, in übersichtlicher Form und leicht verständlich beschrieben. Viel Spaß beim Stöbern.

Grüße
Lothar

Re: Steuerliche Nachteilsausgleiche

BeitragVerfasst: Do 19. Apr 2012, 18:55
von Doris & Hubertus
Hallo zusammen,

aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man auch das KfZ auf den Namen des minderjährigen Kindes beim Straßenverkehrsamt anmelden kann, wenn die Mindestbedingungen (GDB 50 mit G-Vermerk und B) erfüllt sind.

Dann kann man die Steuerermäßigung für das KfZ in Anspruch nehmen! Allerdings dürfen nur Fahrten für bzw. mit dem Kind im Auto gemacht werden!
Ich musste 3x beim Straßenverkehrsamt vorstellig werden, um denen die Rechte auch schwerbehinderter Kinder bewusst zu machen!
Dann ging es auf einmal!
Die KfZ-Versicherung läuft über mich, was für das Versicherungsunternehmen überhaupt kein Problem darstellte!

Hoffe, einigen hier einen Tipp gegeben zu haben!

Viele Grüße
Doris mit Hubertus

Re: Steuerliche Nachteilsausgleiche

BeitragVerfasst: Mi 9. Jan 2013, 09:34
von Katrin
Hallo Doris!

In meinen Kindertagen lief der PKW meiner Eltern auch auf meinen Namen. Für den Fall, dass ich nicht im Auto saß und meine Eltern in eine Kontrolle gekommen wären, lagen immer orthopädische Schuhe o.ä. im Handschuhfach mit der Begründung, sie zum Schuster zu bringen. Aber auch Einkaufsfahrten ohne Kind finden ja auch fürs Kind statt, denn niemand will hungern. So kann den Begriff "nur Fahrten fürs und mit dem Kind" etwas dehnbarer machen.

Gruß, Katrin

Re: Steuerliche Nachteilsausgleiche

BeitragVerfasst: Mi 9. Jan 2013, 15:31
von Lars
Katrin hat geschrieben: Für den Fall, dass ich nicht im Auto saß und meine Eltern in eine Kontrolle gekommen wären, lagen immer orthopädische Schuhe o.ä. im Handschuhfach mit der Begründung, sie zum Schuster zu bringen. Aber auch Einkaufsfahrten ohne Kind finden ja auch fürs Kind statt, denn niemand will hungern. So kann den Begriff "nur Fahrten fürs und mit dem Kind" etwas dehnbarer machen.Gruß, Katrin



Rein rechtlich gesehen- auch wenn es ja niemand wirklich kontrolliert oder kontrollieren kann - wäre das dann Steuerhinterziehung...Doof wäre es, für das Fahrzeug dann die Fahrten zur Arbeit abzurechnen (ist in D schon passiert!).

Fahrten zum Einkaufen für "Familieneinkäufe" sind ohne die Person, auf der die Steuererleichterung läuft, auch nicht gestattet und fällt somit ebenfalls in den Bereich der Steuerhinterziehung. Es sind nur Besorgungsfahrten für die steuerbefreite Person gestattet, z.B. Apothekenfahrten etc. Besorgt man ein Medikament in der Apotheke und geht dabei noch "kurz" in den Supermarkt, ist dieses nicht mehr rechtens. Diese Regelung ist sehr streng und gestattet wenige Ausnahmen. Man sollte sich - wir reden in der Regel um einen Betrag zwischen 50.- und 100.- Euro p.a. - in meinen Augen wirklich hinterfragen, ob die Steuererleichterung in Anspruch genommen werden soll.