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Verkehrsmedizines Gutachten

BeitragVerfasst: Mo 16. Apr 2012, 20:44
von Lars
Hallo zusammen,

ich hatte heute ein nettes Telefongespräch mit einem HSP Erkrankten. In diesem Gespräch ging es unter anderem um das Thema Autofahren.

Der Bruder meines Gesprächpartners ist ebenfalls an HSP erkrankt. Dieser hatte eigentlich nur vor seinen älteren Führerschein in einen neuen (Scheckkartenformat) umzutauschen, aber dann...

...wurde er beim Strassenverkehrsamt auf sein auffälliges Gangbild angesprochen. Er erklärte kurz das er an HSP erkrankt ist und gut. Denkste! Die Führerscheinstelle forderte ihn auf ein verkehrsmedizines Gutachten anfertigen zu lassen! Kostenpunkt je nach Arzt zwischen ca. 350.- und 600.- Euro. Dieser bestätigte die Fahrtauglichkeit, jedoch lediglich für ein Jahr. Jetzt muss in einem Jahr ein neues Gutachten erstellt werden. Im übrigen ist die Vorgehensweise der Führerscheinstelle rechtens...

Jeder sollte sich selbst die Frage stellen, ob er durch seine Krankheit in der Lage ist, den Anforderungen zum Führen seines Kraftfahrzeuges gerecht zu werden. Auch in Gefahrensituationen oder unter extremen Bedingungen? Ich möchte kein Miesepeter sein, aber die Verantwortung liegt rechtlich bei jedem selbst und ich möchte mit diesem Beitrag nur verhindern, dass es irgendwann einmal zu einer unangenehmen Überraschung kommt. Wenn ein erkrankter bzw. behinderter Autofahrer in einen Unfall verwickelt wird, so muß er unter Umständen nachweisen, daß er das Fahrzeug sicher und ohne Gefährdung anderer führen konnte (unabhängig von der Frage der Schuld an dem Unfall!).

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung besagt: Wenn ein Fahrzeugführer in seinen Fähigkeiten in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, so muß Vorsorge getroffen werden, daß andere nicht gefährdet werden. Und dann heißt es: "Die Pflicht zur Vorsorge obliegt dem Betroffenen selbst". Das Gesetz geht also von der Eigenverantwortlichkeit des einzelnen aus. Nachzulesen ist dieses in der FeV unter §11 "Eignung" http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html

Die Kosten für ein Gutachten können bei berufstätigen unter Umständen von der Rentenversicherung (ebenso wie eventuell erforderliche Umbauten am Fahrzeug) übernommen werden.

Wie gesagt, ich habe heute bemerkt, dass dieses nicht jedem bewußt ist. Und bei einem Unfall mit Personenschaden kann dann schon einmal die persönliche Existenz gefährdet sein...

Gruß Lars

Re: Verkehrsmedizines Gutachten

BeitragVerfasst: Mo 16. Apr 2012, 23:01
von Rudi
Hallo Lars,

danke für deinen Beitrag und für die Einstellung des Links zum entsprechenden Gesetz. Ergänzend dazu nur der Hinweis, dass die angesprochenen verkehrsmedizinischen Gutachten natürlich dann nicht mehr erforderlich sind, wenn das vom Erkrankten betriebene Fahrzeug so umgebaut wurde, dass er es, trotz des Handicaps, wieder verkehrssicher führen kann.

Ich habe mir meinen PKW vor drei Jahren entsprechend umbauen lassen. Zusätzlich erforderlich ist ein neuer Führerschein. Ich habe eine Fahrstunde genommen und bin dann mit dem Fahrlehrer zum TÜV, bei dem ich eine Testfahrt machen musste. Ist aber ganz unproblematisch, weil nur geprüft wird, ob man mit der eingebauten Technik klar kommt; also keine neue theoretische Prüfung! Ein kurzer Hinweis zu den Kosten: Jeder, der noch berufstätig ist, kann sich die entsprechenden Kosten -auf Antrag- von der Rentenversicherung erstatten lassen. Sobald er aber verrentet ist, muss er diese Kosten selbst tragen oder beim Sozialamt Unterstützung beantragen. Die Kosten für den Umbau belaufen sich -je nach der gewählten Technik- für den Umbau vom Fußgaspedal auf ein Handgas am Lenkrad und von Fußbremse auf eine Bremse am Lenkrad auf mindestens 3.500€. Je nach Art der gewählten Technik kann es auch entschieden teurer sein. In jedem Fall ist der Umbau so lösbar, dass Gaspedal und Bremspedal nicht ausgebaut werden, so dass das Fahrzeug von anderen Personen auf die gewohnte Art und Weise genutzt werden kann. Zusätzlich fallen die Kosten der Fahrstunden, die Kosten der Führerscheinprüfung und die Kosten des neuen Führerscheins (mehrere 100€) an. Aber wie gesagt, wird bei Berufstätigen alles übernommen. Die gesamte Aktion war bei mir in zwei Wochen erledigt.

Die angesprochenen, regelmäßigen verkehrsmedizizinischen Gutachten entfallen dann natürlich. Der neue Führerschein weist dann aus, dass man nur noch solche Fahrzeuge führen darf, die die im Führerschein beschriebene technische Ausstattung haben. Das klingt zunächst nachteilig, ist es aber nicht. Ich kann beurteilen, dass es für mich heute nicht mehr möglich wäre, ein "normales" Fahrzeug sicher zu führen. Ich habe mich ganz einfach an den Handbetrieb gewöhnt.

Herzliche Grüße
Rudi
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P.S.: Herzlichen Dank an jeden, der sich schon engagiert, um Verbesserungen und Fortschritte bei der HSP zu erreichen. Wenn du auch mitmachen willst, dann melde dich bitte bei mir. Tel.: 07033-36353