Verkehrsmedizines Gutachten
Verfasst: Mo 16. Apr 2012, 20:44
Hallo zusammen,
ich hatte heute ein nettes Telefongespräch mit einem HSP Erkrankten. In diesem Gespräch ging es unter anderem um das Thema Autofahren.
Der Bruder meines Gesprächpartners ist ebenfalls an HSP erkrankt. Dieser hatte eigentlich nur vor seinen älteren Führerschein in einen neuen (Scheckkartenformat) umzutauschen, aber dann...
...wurde er beim Strassenverkehrsamt auf sein auffälliges Gangbild angesprochen. Er erklärte kurz das er an HSP erkrankt ist und gut. Denkste! Die Führerscheinstelle forderte ihn auf ein verkehrsmedizines Gutachten anfertigen zu lassen! Kostenpunkt je nach Arzt zwischen ca. 350.- und 600.- Euro. Dieser bestätigte die Fahrtauglichkeit, jedoch lediglich für ein Jahr. Jetzt muss in einem Jahr ein neues Gutachten erstellt werden. Im übrigen ist die Vorgehensweise der Führerscheinstelle rechtens...
Jeder sollte sich selbst die Frage stellen, ob er durch seine Krankheit in der Lage ist, den Anforderungen zum Führen seines Kraftfahrzeuges gerecht zu werden. Auch in Gefahrensituationen oder unter extremen Bedingungen? Ich möchte kein Miesepeter sein, aber die Verantwortung liegt rechtlich bei jedem selbst und ich möchte mit diesem Beitrag nur verhindern, dass es irgendwann einmal zu einer unangenehmen Überraschung kommt. Wenn ein erkrankter bzw. behinderter Autofahrer in einen Unfall verwickelt wird, so muß er unter Umständen nachweisen, daß er das Fahrzeug sicher und ohne Gefährdung anderer führen konnte (unabhängig von der Frage der Schuld an dem Unfall!).
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung besagt: Wenn ein Fahrzeugführer in seinen Fähigkeiten in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, so muß Vorsorge getroffen werden, daß andere nicht gefährdet werden. Und dann heißt es: "Die Pflicht zur Vorsorge obliegt dem Betroffenen selbst". Das Gesetz geht also von der Eigenverantwortlichkeit des einzelnen aus. Nachzulesen ist dieses in der FeV unter §11 "Eignung" http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html
Die Kosten für ein Gutachten können bei berufstätigen unter Umständen von der Rentenversicherung (ebenso wie eventuell erforderliche Umbauten am Fahrzeug) übernommen werden.
Wie gesagt, ich habe heute bemerkt, dass dieses nicht jedem bewußt ist. Und bei einem Unfall mit Personenschaden kann dann schon einmal die persönliche Existenz gefährdet sein...
Gruß Lars
ich hatte heute ein nettes Telefongespräch mit einem HSP Erkrankten. In diesem Gespräch ging es unter anderem um das Thema Autofahren.
Der Bruder meines Gesprächpartners ist ebenfalls an HSP erkrankt. Dieser hatte eigentlich nur vor seinen älteren Führerschein in einen neuen (Scheckkartenformat) umzutauschen, aber dann...
...wurde er beim Strassenverkehrsamt auf sein auffälliges Gangbild angesprochen. Er erklärte kurz das er an HSP erkrankt ist und gut. Denkste! Die Führerscheinstelle forderte ihn auf ein verkehrsmedizines Gutachten anfertigen zu lassen! Kostenpunkt je nach Arzt zwischen ca. 350.- und 600.- Euro. Dieser bestätigte die Fahrtauglichkeit, jedoch lediglich für ein Jahr. Jetzt muss in einem Jahr ein neues Gutachten erstellt werden. Im übrigen ist die Vorgehensweise der Führerscheinstelle rechtens...
Jeder sollte sich selbst die Frage stellen, ob er durch seine Krankheit in der Lage ist, den Anforderungen zum Führen seines Kraftfahrzeuges gerecht zu werden. Auch in Gefahrensituationen oder unter extremen Bedingungen? Ich möchte kein Miesepeter sein, aber die Verantwortung liegt rechtlich bei jedem selbst und ich möchte mit diesem Beitrag nur verhindern, dass es irgendwann einmal zu einer unangenehmen Überraschung kommt. Wenn ein erkrankter bzw. behinderter Autofahrer in einen Unfall verwickelt wird, so muß er unter Umständen nachweisen, daß er das Fahrzeug sicher und ohne Gefährdung anderer führen konnte (unabhängig von der Frage der Schuld an dem Unfall!).
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung besagt: Wenn ein Fahrzeugführer in seinen Fähigkeiten in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, so muß Vorsorge getroffen werden, daß andere nicht gefährdet werden. Und dann heißt es: "Die Pflicht zur Vorsorge obliegt dem Betroffenen selbst". Das Gesetz geht also von der Eigenverantwortlichkeit des einzelnen aus. Nachzulesen ist dieses in der FeV unter §11 "Eignung" http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html
Die Kosten für ein Gutachten können bei berufstätigen unter Umständen von der Rentenversicherung (ebenso wie eventuell erforderliche Umbauten am Fahrzeug) übernommen werden.
Wie gesagt, ich habe heute bemerkt, dass dieses nicht jedem bewußt ist. Und bei einem Unfall mit Personenschaden kann dann schon einmal die persönliche Existenz gefährdet sein...
Gruß Lars