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Wiederholungsverordnung für chronisch Kranke

BeitragVerfasst: Do 19. Dez 2019, 19:31
von Rudi
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Hallo zusammen,

Neues Jahr, neue Regelungen: Im Bereich Gesundheit und Medizin bringt 2020 für uns, als chronisch Erkrankte, eine positive Veränderung.

Wiederholungsverordnung für chronisch Kranke:

Chronisch kranke Patienten können 2020 eine Wiederholungsverordnung bekommen: Darauf vermerkt der Arzt, ob und wie oft das Medikament auf dieselbe Verschreibung wiederholt abgegeben werden darf. Pro Rezept sind nach der Erstausgabe maximal drei weitere „Lieferungen“ durch den Apotheker möglich. Auch muss der Arzt angeben, wie lange das Folgerezept nach der Erstausgabe gültig ist. Fehlt diese Angabe, bleibt die Verschreibung drei Monate gültig. Das Arzneimittel ist jeweils in der gleichen Packungsgröße abzugeben. Der Gesetzgeber will mit der Neuregelung die Arzneimittelversorgung von Chronikern erleichtern.


Herzliche Grüße
Rudi