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Wiederholungsrezept für Krankengymnastik

BeitragVerfasst: Di 14. Apr 2020, 11:12
von jaco
Hallo in die Runde,

die bisher noch nicht eindeutig diagnostizierte Gangstörung (Spastik in den Beinen) unseres Sohnes Tim wird schon viele Jahre mit einer regelmäßigen (aus unserer Sicht erforderlichen und erfolgreichen) Krankengymnastik therapiert. Dies war bislang auch nie ein Problem, da Tim über mich beihilfeberechtigt und damit privat versichert war.
Nachdem er nun sein Studium abgeschlossen und ab Januar 2020 eine Anstellung gefunden hat, ist Tim nun aber gesetzlich krankenversichert.

Meine Frage ist, ob ein Patient, bei dem "nur" ein Verdacht auf HSP vorliegt, bei der gesetzlichen Krankenversicherung (hier:Techniker Krankenkasse) eine Art "Dauerrezept" für die Krankenversicherung beantragen kann und wie die Chancen stehen, dass dies auch dauerhaft ausgestellt wird. Auf der Seite der TK finde ich hierzu nichts.
Die Arztpraxis des Hausarztes (Internist) hat bei der Ausstellung des gegenwärtigen Rezeptes angekündigt, von sich aus keine weiteren Rezepte mehr ausstellen zu "dürfen"....

Sehr ärgerlich ist in diesem Zusammenhang, dass bereits Anfang August 2019 in Tübingen eine Exom-Analyse vorgenommen wurde, wir aber (auch nach mehrmaligen Nachragen und Anrufen dort) bis heute noch keinen Befundbericht erhalten haben.
In der Rechnung, die damals von Beihilfe und Krankenkasse anstandslos gezahlt und von uns sofort an Tübingen überwiesen wurde, steht mit Datum vom 13.11.2019 auch die Aushändigung eines Befundberichts.....

Viele Grüße aus dem Norden
Thorsten

Re: Wiederholungsrezept für Krankengymnastik

BeitragVerfasst: Di 14. Apr 2020, 15:03
von Rudi
...........
Hallo Thorsten,

das Dauerrezept ist im Prinzip kein Problem. Wichtig ist dabei vor allem, dass es sich um eine chronische Erkrankung handelt. Zur Definition der Chronischen
siehe hier. Das ist bei Erkrankungen wie der HSP, gleichgültig ob sie genetisch nachgewiesen ist oder nicht (bei etwa 40% von uns ist das noch gar nicht möglich), absolut gegeben.

Wir haben das Thema der Langzeitverordnung bei uns im Forum vor einigen Jahren sehr intensiv behandelt. Siehe im Beitrag
Novelle der Richtlinien zur Heilmittelbehandlung. Langzeitverordung bedeutet, dass es für jedes Quartal ein Rezept geben darf. Ich nutze dieses Verfahren seit etwa acht Jahren. Ich bekomme für jeweils drei Monate ein Rezept mit 48 Einheiten, die ich immer als eine Doppeleinheit erhalte. Bedeutet, dass ich wöchentlich 2x2 also 4 Behandlungen erhalte. Da ein Quartal 12 Wochen hat, kommen so die 48 Einheiten heraus. Auf dem Rezept muss stehen, dass es sich um eine chronische Erkrankung handelt, die eine Langzeitverordnung erforderlich macht. Einige Krankenkassen wollen das vor der ersten Verordnung genehmigen. Da es gesetzlich geregelt ist, passiert da aber nichts Kritisches.

Das Ganze sollte aber vor dem ersten Rezept mit der Physio-Praxis besprochen werden. Es ist nämlich so, dass die Praxis das Rezept erst abrechnen darf, wenn alle Behandlungen erbracht sind. Die Praxis bekommt also nur einmal je Quartal ihre Leistungen von der Kasse bezahlt.

Sollten es noch Fragen geben, dann bitte melden.

Herzliche Grüße und bleib gesund
Rudi




Re: Wiederholungsrezept für Krankengymnastik

BeitragVerfasst: Di 14. Apr 2020, 16:11
von jaco
Hallo Rudi,

vielen lieben Dank für Deine (wiedereinmal) superschnelle und kompetente Hilfe. :-)

Dann werden wir mal "ein paar Gespräche" führen und ich melde mich dann hier wieder, wie es weitergegangen ist.

Dir, Deiner Familie und allen Mitlesenden einen schönen Abend
Thorsten