Seite 1 von 1

Fahrtauglichkeitsprüfung-Fitness-Check beim TÜV SÜD/NORD

BeitragVerfasst: Di 15. Mai 2012, 22:52
von Bettina
Zum Thema Fahrtauglichkeit hier ein paar Informationen zum Fahrtauglichkeitstest "Fitness-Check" des TÜV

Der Fitness-Check bietet eine Hilfestellung für Sie ganz persönlich-freiwillig, unter Schweigepflicht. Das Ergebnis erhalten nur sie mitgeteilt. Es bietet sich also an, den Fitness-Check bereits im frühen Stadium der Erkrankung zu machen und dann- je nach Empfehlung- in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.

Grundsätzlich gilt für jeden aktiven Teilnehmer am motorisierten Verkehr das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit bei eigener Fahrtauglichkeitsbeurteilung. Dieses Prinzip der Eigenverantwortlichkeit ist jedoch eine Selbstverständlichkeit, der jeder Kraftfahrer unterliegt, da er vor Antritt einer Fahrt eigenverantwortlich zu prüfen hat, ob er aktuell fahrtauglich ist oder nicht (z.B. Alkoholgenuss, Übermüdung etc.).
Grundsätzlich ist ein Betroffener rechtlich "auf der sichereren" Seite, wenn er (z.B. im Falle eines Unfalls) nachweisen kann, dass er als Person mit einer chronisch-progredienten neurologischen Erkrankung seiner Verpflichtung zur Eigenverantwortlichkeit bei der Überprüfung seiner Fahreignung nachgekommen ist. Da diese Fahreignungsprüfungsuntersuchungen entprechend dokumentiert sein sollten, dürften diese bei einem entsprechenden Gerichtsvefahren in Bezug auf aufgekommene Zweifel an der Fahreignung des Verkehrsteilnehmers entlastend wirken. Auch ist es möglich, dass die eigene Haftpflichtversicherung bei nachgewiesenem Versäumnis der Abklärung der Fahreignung im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips den erfolgten Schaden zwar ausgleicht, das Geld aber von dem Versichterten wieder zurückfordert.



Bestehen nun entsprechende Eignungsmängel, so wird ausdrücklich auf Kompensationsmöglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Fahreignung eingegangen. Dies kann durch technische Maßnahmen (z.B. Umrüstung auf Automatikschaltung oder auch beispielsweise auf Handgas und -bremse im Falle eines nicht mehr ausreichenden Einsatzes der Füße) erreicht werden.
Unter diesem Link findet Ihr weitere Informationen zum Thema "Fitness-Check"


http://www.tuev-sued.de/fitness-check

Bettina

Re: Fahrtauglichkeitsprüfung-Fitness-Check beim TÜV SÜD/NORD

BeitragVerfasst: Mi 16. Mai 2012, 15:59
von Lars
Hallo zusammen,

ich habe in 2010 mit dem TÜV diesbezüglich Kontakt aufgenommen. Dort hat man mir auch bestätigt, dass diese Prüfung ausreichend sei. Jedoch hat mir ein Verkehrsmediziner versichert, dass diese Prüfung rechtlich nicht ausreichend sei. Hierfür sei ein verkehrsmedizinisches Gutachten erforderlich! Ob es wirklich so ist, vermag ich nicht zusagen. Ich möchte hier jedoch nur diesen Hinweis geben, dass man sich wirklich ausführlich informieren sollte.

Gruß Lars