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Verhinderungspflege

BeitragVerfasst: Mo 20. Aug 2012, 18:45
von Anne
Hallo zusammen,

in den letzen Wochen habe ich erfahren dass es die "Verhinderungspflege " gibt. Der Begriff "Verhinderungspflege" heisst eine Leistung der Pflegeversicherung. Diese muss sowohl von der sozialen Pflegeversicherung als auch von den privaten Pflegeversicherungen erbracht werden, wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen vorliegen.
Ich habe die Pflegestufe 1 und werde von meiner Mutter gepflegt, wenn sie nunmal in den Urlaub fahren möchte kann ich die "Verhinderungspflege" beantragen. Das kann man 1x im Jahr beantragen.
Im Netz habe ich dazu schon einiges gefunden aber vielleicht kennt sich ja von Euch jemand damit aus? Habt ihr das schonmal beantragt? Was muss beachtet werden etc.?

Gruß
Anne

Re: Verhinderungspflege

BeitragVerfasst: Mo 20. Aug 2012, 20:03
von Doris & Hubertus
Hallo Anne,

da du ja auch Pflegestufe 1 hast wie Hubertus, müsstest du ja eigentlich alle 1/2 Jahre einen Pflegedienst zu dir bitten zum Beratungsgespräch! Das schreibt unsere IKK zumindest so vor!
Nach 2 Jahren (nach Genehmigung der Pflegestufe) kommt dann der MdK nochmals ins Haus, um zu überprüfen, ob der Status gleich geblieben ist oder sich verändert hat (Pflegestufe kann theoretisch auch wieder rückgängig gemacht werden bei Erkrankungen, die sich dank Therapien verbessern (z.B. Schlaganfall), aber das ist bei HSP ja eher nicht der Fall)!

Die Beratungsmanagerin der IKK machte mich auch auf die Verhinderungspflege aufmerksam!
Sie sagte, dass man auch im Falle eine "Babysittings bei Kindern" am Kalenderjahresende die Verhinderungspflege pauschal in Anspruch nehmen kann! Auch wenn meine Mutter Hubi einhütet, kann ich dies geltend machen.
Da gibt es dann Antragsformulare, die du bei der KK einfordern kannst (im Falle es bleibt innerhalb der Verwandtschaft).
Allenfalls kannst du den familienunterstützenden Dienst in Kamen in Anspruch nehmen. Die rechnen das dann mit deiner KK ab, soweit ich weiß!
Ruf doch mal dort an:

VEBU (Verein für Betreuung und Unterstützung behinderten Menschen und deren Familien)
02307/970304

Meiner Erinnerung nach ist da eine Frau Vogt Ansprechpartnerin (ohne Gewähr)!

Ansonsten: wärst du mal mit zur Messe Lünen gekommen! Da waren die nämlich! ;)

VG
Doris

Re: Verhinderungspflege

BeitragVerfasst: Mo 20. Aug 2012, 20:11
von helmut göbel
hallo anne,

zu der verhinderungspflege kann ich folgendes sagen, ich habe seit 2010 die pflegestufe 1.

wenn deine mutter z.b. krank ist oder in urlaub will, besteht die möglichkeit auf verhinderungspflege, damit kann deine mutter bis max 1550 € im jahr bei der KK beantragen.

diese 1550 € sind steuerfrei und zählt nicht als nebenjob, ( kann also zu einem 400€ nebenbei noch ausgeübt werden)

ABER ACHTUNG die verhinderungspflegeperson darf nicht verwandt oder verschwäger sein ( bis 2 grad) und nicht im gleichen haushalt wohnen, sonst bekommst du nur die unkosten erstattet ( kilometergeld oder fahrkarten bezahlt).

es besteht auch die möglichkeit auf stundenweise verhinderungspflege z.b. hilfe bei der hauswirtschaft und pflege, wenn deine mutter mit deiner pflege überfordert ist.

du rufst bei deiner KK an und forderst den antrag auf verhinderungspflege an, den füllst du aus, reichst den nachweis wann und wie viel du der verhinderungspflegeperson bezahlt hast.

das geht ganz einfach und ohne probleme durch.

wenn ihr noch fragen habt bitte schickt mir eine email oder PN, wegen meiner sprachprobleme rate ich von einem telefonanruf ab ich bin fast nicht mehr zu verstehen.

meine email ist

goebel.helmut@web.de

grüße an alle aus dem traumhaften rauenberg

helmut göbel

Re: Verhinderungspflege

BeitragVerfasst: Di 21. Aug 2012, 13:18
von Doris & Hubertus
Hallo Anne,

hier noch mal ein Tipp, wo du Genaueres nachlesen kannst:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: "Soziale Sicherung im Überblick 2012", S. 104 zur Pflegeversicherung! Diese Hefte hattest du am 11.08. selbst mitgebracht! Also schau noch mal rein!

Helmut hat natürlich auch Recht, ich aber auch:
Wenn meine Mutter als Ersatzpflege Hubertus einhütet, dieses unentgeltlich macht, kann ich am Jahresende nochmals auf Antrag 235,-€ Pflegegeld einstreichen (ohne Nachweise), also Satz der Pflegestufe 1. Mehr nicht!
Dabei geht es natürlich nur um stundenweises Einhüten!

Wenn es darum geht, dass du einen ambulanten Pflegedienst zur Verhinderungspflege in Anspruch nehmen willst oder Nachbarn oder Verwandte > 2. Grades, geht das im Jahr bis zu 1550,-€. Dabei müssen aber die Rechnungen/Quittungen von dir bei der Krankenkasse eiingefordert werden. D.h., du müsstest in Vorkasse gehen und kriegst es dann von der KK wieder erstattet. So verstehe ich zumindest den Gesetzestext!

Aber am besten du erkundigst dich direkt bei der VEBU in Kamen!

Viel Erfolg!
Doris