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Unverfallbarkeit von Urlaub bei Krankheit

BeitragVerfasst: Fr 2. Dez 2011, 15:49
von Lothar
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Unverfallbarkeit von Tarifurlaub und Schwerbehindertenzusatzurlaub bei Krankheit

Liebe Leser,

diese Information richtet sich an alle, die noch berufstätig sind oder waren, und die auf Grund einer langen Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage waren, Ihren Urlaub bzw. Zusatzurlaub zu nehmen.
Durch das Urteil des Europäischen Gerichthof vom 20.1.2009 und die nachgelagerte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfallen die Urlaubsansprüche bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit mit dem Ablauf des Urlaubjahres bzw. des Übertragungszeitraumes nicht mehr. Die Verjährungsfrist ist jedoch nach meinem Wissen noch nicht abschließend juristisch geklärt.

Auf der Seite des VdK Betriebsreport (Hessen-Thüringen) fand ich folgenden Link: http://vdk.de/cms/mime/2633D1281003353.pdf. Die Seiten zwei und drei dieses Berichtes beschreiben und erklären die neue Rechtslage m.E. sehr verständlich und klar.

Herzliche Grüße
Lothar

Re: Unverfallbarkeit von Urlaub bei Krankheit

BeitragVerfasst: Sa 3. Dez 2011, 21:57
von Lars
Hallo zusammen,

hierzu gibt es ein aktuelles Urteil (vom 22.11.2011) des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg.

Ein Arbeitnehmer, der mehrere Jahre lang krankgeschrieben ist, hat nicht automatisch das Recht auf die volle Abgeltung seines entgangenen Urlaubs. Das stellte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg klar (Az: C-214/10).

Die EU-Richter gaben mit ihrer Entscheidung einem Dortmunder Unternehmen Recht, bei dem der Kläger angestellt war. Die Firma hatte sich auf eine Tarifregelung berufen, laut der Urlaubsansprüche zwar ins nächste Jahr mitgenommen werden können, aber nach spätestens 15 Monaten verfallen.

Der Mann war nach einem Herzinfarkt dauerhaft arbeitsunfähig und klagte auf einen finanziellen Ausgleich für den nicht genommenen Urlaub aus drei Jahren. Das lehnte das Gericht ab. Der Urlaub diene dazu, sich zu erholen, weshalb eine Verschiebung um einen langen Zeitraum keinen Sinn mache, begründeten die Richter ihr Urteil. Zudem müsse der Arbeitgeber davor geschützt werden, dass Beschäftigte durch zu lange Abwesenheiten den Betrieb in Schwierigkeiten brächten. Der Übertragungszeitraum von 15 Monaten sei daher eine vernünftige Frist, hieß es.

Quelle: Welt.de

Re: Unverfallbarkeit von Urlaub bei Krankheit

BeitragVerfasst: So 4. Dez 2011, 11:22
von Lothar
Hallo Lars,

verflixt bist du schnell. Danke für deinen Beitrag. Ich erfuhr am Freitag von dem Urteil und wollte es heute einstellen. Jetzt heisst es, die zukünftigen Urteile in unserem Land abzuwarten. Nach Schilderung eines Rechtsanwaltes sind die 15 Monate nicht zwingend verbindlich. Es könnten sich also bei uns in Deutschland kürzere oder auch längere Verjährungsfristen durch die Rechtssprechung ergeben. Ich behalte das Thema im Auge.

Herzliche Grüße
Lothar

Re: Unverfallbarkeit von Urlaub bei Krankheit

BeitragVerfasst: Mo 5. Dez 2011, 22:34
von Lars
Hallo Lothar,

es wird in den nächsten Tarifverträgen sicherlich eindeutige Regelungen geben. Ich vermute, dass diese sich nach der 15 Monatsfrist richten werden. Es wird immer wieder Ausnahmen geben und unter Umständen im Einzelfall geklagt werden müssen. Ich bekomme zu diesem Thema regelmäßig Infos und werde diese hier bei Zeiten veröffentlichen.