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Schwerbehindertenausweis - Erhöhung des GdB

BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 21:43
von KatrinAnna
Hallo Zusammen,

ich bin neu hier im Forum. Das was ich bisher hier gelesen habe, zeigt mir, dass hier doch einige Experten vereint sind! :D Daher könnt ihr mir sicherlich weiterhelfen!

Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50 GdB und Merkzeichen G. Nun geht es um die Frage, wie in meinem Fall die Chancen auf eine Erhöhung des GdB stehen.

Zum Zeitpunkt der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises (Nov. 2011) ging man noch davon aus, dass die Bewegungsstörungen psychisch bedingt sind, sprich man ging von einer dissoziativen Bewegungsstörung aus (dürfte ja auch einigen hier vertraut sein ;) ).
Folgende Funktionsbeeinträchtigungen wurden beim GdB berücksichtigt:
Degenerative Veränderungen der Wirbelsäule, Operierter Bandscheibenschaden, Wirbelsäulenverformung, dissoziative Bewegungsstörung.

Inzwischen sieht es so aus, dass sich einerseits die Rückenproblematik nochmals verändert hat (Einsatz von zwei Bandscheibenprothesen in der Lendenwirbelsäule) und sich die Motorik der Beine und Arme weiter verschlechtert hat (Ataxie und Spastik). Inzwischen bin ich bezüglich der Bewegungsstörung dank der Uniklinik Tübingen zwar weiter, aber es ist noch unklar, ob ich an HSP leide oder an SCA (Spinnocerebellärer Ataxie). Vermutlich lässt sich dies vorest auch nicht weiter festmachen (meine private Kasse übernimmt keine Kosten für die genetischen Untersuchungen).

Was sich seit Nov. 2011 bei der Bewegung verschlechtert hat:
das Gehen ist unsicherer und langsamer geworden, vor allem die Ausdauer beim Gehen hat nachgelassen, so dass ich keine langen Strecken mehr gehen kann. Bergab zu gehen oder Treppen zu steigen ist ohne Festhalten kaum noch möglich.
Die Arme sind inzwischen auch beteiligt (aber im Vergleich zu den Beinen noch eher gering).

Wie stehen die Chancen, dass ich eine Erhöhung bekomme und gibt es eine Chance auf aG unter den Voraussetzungen?

Bisher habe ich außer Nordicwalkingstöcken keine Hilfsmittel (die erste Hürde ist doch groß und ich frag mich, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist :?: ). Allerdings gibt es inzwischen viele Situationen, bei denen ich denke, dass mir ein Rollator oder Rollstuhl (unterwegs) die Situation erheblich erleichtern würde und ich wieder besser am Alltag teilhaben könnte.

Ich freu mich auf eure Erahrungen und Rückmeldungen! :)

Danke! Katrin

Re: Schwerbehindertenausweis - Erhöhung des GdB

BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 12:11
von Hinzes
Hallo Katrin,

Bei uns ist es so, daß mein Mann und unsere Tochter an HSP erkrankt sind. Dies wurde durch ein Ausschlußverfahren festgestellt.
Bei der Genetik gab es bisher kein Ergebnis. Wir bleiben da aber am Ball.
Mein Mann hat GdB50 und G, was fast ein ganzes Jahr gedauert hat! :x
Begründung hierfür: Gangstörung, spastische Paraparese der Beine, Funktionsstörung der Wirbelsäule.
Wir haben Anfang Januar einen Verschlechterungsantrag gestellt, nun mal schauen wie lange das dauert!
Papier ist ja bekanntlich geduldig. ;)
Für unsere Tochter, bei der sich die HSP erst im Laufe des letzten Jahres gezeigt hat, haben wir eben-
falls im Januar einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Daß man mit der Diagnose HSP eine Schwerbehinderung
hat, steht wohl außer Frage. Wie die verschiedenen Versorgungsämter dies beurteilen, ist da ganz unterschiedlich.
Auf jeden Fall nach einer Ablehnung immer Widerspruch einlegen und alles sachlich begründen!

Ich wünsche dir viel Erfolg und viel Geduld! Die braucht man im Umgang mit Ämtern eigentlich immer! :)

Liebe Grüße, Nicole

Re: Schwerbehindertenausweis - Erhöhung des GdB

BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 19:27
von Doris & Hubertus
Hallo Katrin,

ich will dich ja nicht desillusionieren, aber für einen aG-Vermerk im Schwerbehindertenausweis wird es bei dir wohl nicht reichen! Ich vermute, dass du dazu zu fit bist!
Die Versorgungsämter bewilligen diesen aG-Vermerk nur, wenn du nicht mehr imstande bist 20m alleine zu gehen! Bei einigen Versorgungsämter werden 50m eigenständiges Gehen als Grenze gesetzt!
Hast du selbst denn eine Pflegestufe??
Dann könntest du damit zumindest mehr Grade der Behinderungen erhalten!
Bei uns war es so:
Unser Sohn Hubertus (fast 8 Jahre) war vor 4 Jahren nooch ein pupsgesunder Junge!
Im Sommer 2009 wurde sein Gangbild auffällig, er fiel oft hin, hatte viele blaue Flecke am Körper von den Stürzen!
Im März 2010 wurde er zunächst mit einer infantilen Cerebralparese in der Kinderklinik Königsborn diagnostiziert! :o
Daraufhin konnten wir mit dem Bericht einen SBA erwirken mit 50% und G-Vermerk sowie B-Vermerk!
Im 12/2011 erhielten wir die PflegestufeI anerkannt. Mittels dieser und weiterer Klinikberichten konnten wir beim Versorgungsamt einen GdB von 80%, aG-Vermerk und B-Vermerk erhalten! Aber wie Nicole bereits schrieb, erst nach Widerspruch!!!
Wenn du Widerspruch einlegen musst bei solchen Dingen, unbedingt eine Kopie des Gutachtens erbitten! ;)
Beim Hubertus fällte ein Allgemeinmediziner das Urteil, welcher die 1. Ablehnung unseres Antrages unterschrieb! :evil:
Solche Ärzte haben von HSP keinen Schimmer, deshalb dann anbieten, einen Neurologen, der sich mit HSP auskennt, zur Beratung anzubieten!
Am besten auch anbieten, sich persönlich beim Versorgungsamt vorzustellen!
Hubertus kann inzwischen keine Treppen mehr alleine runter gehen, rauf nur mit Sicherung von hinten! Außerhalb des Fahrzeugs ist er mir letztens sogar direkt neben dem Auto so mir nichts dir nichts umgefallen! Und das bereits mehrere Male!
Übrigens:
Nur mit einen aG-Vermerk im SBA kannst du einen blauen Parkausweis beim Ordnungsamt beantragen!

Vielleicht helfen dir diese Informationen ein wenig!
Aber eins sei gewiss: Hartnäckig sollte man schon bleiben bei solchen Dingen!

Viele Grüße
Doris mit Hubertus

Re: Schwerbehindertenausweis - Erhöhung des GdB

BeitragVerfasst: Sa 9. Feb 2013, 22:30
von kroko
Hallo Katrin,
erst einmal herzlich willkommen hier im Forum. So wie du deine Leiden schilderst hört es sich ähnlich an wie bei mir allerdings sind meine Arme nicht betroffen. Ich benutze einen Handstock zum Gehen und für längere strecken habe ich seit 1 Jahr einen Rollstuhl.

Ich habe im letzten Jahr einen Verschlimmerungsatrag gestellt bei dem mir dann auch ein GDB von 90 und ein B zugesprochen wurde. Da ich aber auch das aG haben wollte, habe ich dann aber Wiederspruch eingelegt der aber abgelehnt wurde daraufhin habe ich dann mit Hilfe des VDK geklagt und angeboten das ein Gutachter mein Gangbild begutachtet. Das wurde dann auch so gemacht und nach einem Gespräch stellte er fest das mein Knie nach einer Schleimbeutel OP sehr instabil ist und mich das zusätzlich beim Gehen behindert. Jetzt habe ich seit Dezember einen GDB von 100 und das aG wurde mir auch zugestanden.
Als Fazit würde ich dir unbedingt Raten einen Verschlimmerungsantrag zu stellen und auch wenn er abgelehnt wird, kämpfe weiter und lege Wiederspruch ein. Siehe es sportlich, das Versorgungsamt ist darauf aus, erst einmal alles Abzulehnen, und wir versuchen die uns zustehenden Vergünstigungen zu bekommen.

Auch Hilfsmittel wie einen Rollstuhl sollte man schon frühzeitig beantragen denn bis der Antrag durch ist dauert es immer einige Zeit. Auch auf meinen Rollstuhl musste ich ein halbes Jahr waren bis ich endlich den hatte den ich wollte. Auch dabei gab es einige Gespräche mit der KK da sie zuerst nur einen Leichtrollstuhl bezahlen wollten. Aber am Ende hat es sich gelohnt diese Gespräche zu führen.

Ich wünsche dir viel Erfolg und viel Durchhaltevermögen bei deinen Anträgen.

Uwe


PS: Wenn du noch Fragen hast kannst du mir auch eine PN senden. ;)

Re: Schwerbehindertenausweis - Erhöhung des GdB

BeitragVerfasst: Di 12. Feb 2013, 20:49
von Lothar
Hallo Katrin,

nach denen von dir gemachten Angaben, ist nach meiner Einschätzung der GdB von 50 und das Merkzeichen G weitestgehend richtig erteilt. Solltest du aussagekräftige, aktuelle Arztberichte haben, die eine deutliche Verschlechterung belegen, kannst du durch eine Neufeststellung (Verschlimmerungsantrag) ggf. den GdB auf max. 70 erhöht bekommen. Daraus ergibt sich eine Erhöhung des steuerlich wirksamen Pauschbetrages in Höhe von 320,-- Euro auf 890,-- Euro. Bei Fragen kannst du mich gerne anrufen (06430 / 5176). Noch ein Hinweis, bei der Feststellung des GdBs wird eigentlich nicht die Erkrankung als solches bewertet, sondern vielmehr die sich daraus ergebenden Beeinträchtigungen und diese sind, wie Doris bereits geschrieben hat, für das Merkzeichen aG sehr hoch.

Viele Grüße
Lothar

Re: Schwerbehindertenausweis - Erhöhung des GdB

BeitragVerfasst: Mi 13. Feb 2013, 14:02
von KatrinAnna
Danke euch allen für die ausführlichen und informativen Antworten!!
Dann kann ich mich ja schon mal auf was gefasst machen... :x

Ich wäre zunächst gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich den GdB erhöhe. Die Ärztin aus der UKT meinte, ich solle es versuchen. Nun werde ich in jedem Fall den Arztbericht abwarten und dann einen Verschlechterungsantrag stellen. Also auf in den Kampf!! :twisted:
Werde euch dann berichten...

Re: Schwerbehindertenausweis - Erhöhung des GdB

BeitragVerfasst: Do 28. Feb 2013, 21:23
von Coco
Was bringt mir so ein schwerbehindertenausweis eigentlich? :?

Re: Schwerbehindertenausweis - Erhöhung des GdB

BeitragVerfasst: Do 28. Feb 2013, 23:03
von Rudi
...........
Hallo Coco,

herzlichen Dank für deine Frage. Die Antwort ist im Prinzip recht umfangreich, weil sie juristische Hintergründe hat. Daher ist es vermutlich die einfachste Lösung, wenn du einmal in diese
Wikipedia-Seite oder in diese Seiten des VdK schaust. Sehr wesentlich sind die Rechtsfolgen einer nachgewiesenen Schwerbehinderung wie z.B. der Kündigungsschutz. Genaueres dazu kannst du im Text des SGB IX (Sozialgesetzbuch 9) nachlesen. Eine gute Zusammenfassung findest du auf auf dieser Wikipedia-Seite .

Es ist gesetzlich geregelt, dass behinderte Menschen die Ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können. Die besten Antworten bekommst du aber natürlich -wie immer bei sozialrechtlichen Fragen im Zusammenhang mir der HSP- von Lothar. Schreibe ihn doch einfach per PN mal an; er kann derzeit nicht täglich ins Forum schauen, weil er beruflich stark engagiert und beansprucht ist.

Herzliche Grüße
Rudi


Re: Schwerbehindertenausweis - Erhöhung des GdB

BeitragVerfasst: Fr 1. Mär 2013, 10:50
von Hinzes
Hallo Coco,

Ich versuchs mal verständlich auszudrücken, das ganze "Fachchinesisch" versteht meistens kein Mensch.
Wenn du als schwerbehindert eingestuft bist, bekommst du, wenn ein G vorhanden ist(wofür HSPler die Vorraus-
setzungen erfüllen) entweder sogenannte Wertmarken für die Beförderung im öffentlichen Nahverkehr, oder
wenn du Besitzerin eines KFZ bist 50% der Steuer erlassen.
Außerdem hast du besondere Rechte am Arbeitsplatz. Z. B. 5 Tage Urlaub mehr und einen besonderen
Kündigungsschutz.
Meinem Mann hat dieser Ausweis wirklich viel gebracht. Es wird auf seiner Arbeitsstelle viel mehr Rücksicht
genommen, er kann sich auch öfter mal eine "Auszeit" nehmen, wenn er sie braucht.

Liebe Grüße
Nicole

Re: Schwerbehindertenausweis - Erhöhung des GdB

BeitragVerfasst: Sa 9. Mär 2013, 01:54
von sven56
Hallo,
erst im Okt 2011 wurde bei mir im Ausschlußverfahren HSP diagnostiziert. Ich habe mich darauf hin mit dieser Krankheit und den Begleiterscheinungen auseinander gesetzt. Selbstverständlich wurde auch sofort ein Antrag auf Schwerbeschädigung gestellt. Ohne weiteres erhielt ich nach der Diagnose HSP einen GdB mit 70% und G im Feb 2012. Also ziemlich zeitnah.
Eine Reha im Okt 2012 ( meine erste im Leben ) brachte vorüber gehend einen kleinen Erfolg. Auf der Reha in Bad Sooden Allendorf habe ich in vielen Gesprächen mit anderen Patienten erfahren, das sehr viele noch überhaupt keinen Antrag auf GdB gestellt haben, oder die jenigen welche einen Antrag gestellt hatten, unterschiedliche GdB von 30% bis 50%, ein paar Ausnahmen mit 70% erhalten hatten. Habe dort Hilfestellung im Antragsverfahren geleistet.
Das alles gab mir dich sehr zu denken. Willkür von den Versorgungsämtern ??
Bereits seit Janunar 2013 verschlechtert sich mein Gesundheitszustand weiter. Gehhilfen sind konstant angesagt. Bandscheibenvorfälle kommen noch dazu.
What shall´s, the show must go on.
Durch die unterschiedlichen GdBs und den unterschiedlichen Buchstaben bei der Schwerbeschädigung, auf die ich bei vielen Gesprächen gestossen bin, habe ich mich entschlossen, das aG zu beantragen. Das wurde erst einmal vom Versorgungsamt abgelehnt, ohne meine Krankenakten,Berichte und ärztliche Stellungsnahmen zu Rate zu ziehen oder mich einem Gutachter oder einem medizinischen Dienst vorzuführen.
Ich habe nunmehr rechtliche Schritte und Klage vor dem Sozialgericht eingeleitet. Mit meinem Freund ( Anwalt ) führe ich jetzt einen Prozeß mit dem Ziel das aG sowie einen GdB von mind. 80% zu bekommen. Es kann ja nicht angehen, das unsere Krankheit von jedem Versorgungsamt in unserem Lande anders ausgelegt wird.
Nun wir werden sehen, ich mache mir das zum Hobby.
Allein die Auslegung G und aG sind abenteuerlich. Aber der BGH sagt hier etwas anderes, was wohl noch nicht bei allen Ämtern angekommen ist.
Falls jemand die Argumentationen benötigt, bitte Bescheid geben. Vielleicht kann ich hier auch anderen Betroffenen helfen, sich gegen die Willkür zur Wehr zu setzen.
Viele Grüße und bis Braunlage