Seite 1 von 1

Neuer Schwerbehindertenausweis

BeitragVerfasst: Fr 20. Sep 2013, 13:53
von Rudi
...........
Hallo zusammen,

kürzlich wurde ich auf den neuen Schwerbehindertenausweis angesprochen. Die Frage war, ob jeder verpflichtet sei, einen bestehenden Ausweis gegen den neuen umzutauschen. Die klare Antwort lautet: "Nein, das ist nicht erforderlich!"

Weil aber bisher in unserem Forum noch nichts zu dem neuen Ausweis geschrieben wurde, kommen unten nun einige Infos. Eingestellt ist ein Artikel aus Spiegel-Online, außerdem ist das Faltblatt des Ministeriums verlinkt. Bitte beachtet in jedem Fall, dass die neuen Ausweise seit dem 1. Januar 2013 ausgestellt werden können. Diese Regelung ist jedoch erst ab dem 1. Januar 2015 verpflichtend. Ab 2015 gibt es also nur noch die neuen Ausweise.

Herzliche Grüße
Rudi
------------------------------

....
.....



GESUNDHEIT

....
.....

Neuer Behindertenausweis:
Plastik gegen die Diskriminierung


Schwerbehinderte müssen bisher einen großen Papierausweis mit sich schleppen, um zum Beispiel günstiger in Bus und S-Bahn zu reisen. Jetzt gibt es einen modernen Behindertenausweis im Scheckkartenformat. Einen Wechselzwang gibt es aber nicht - alte Ausweise bleiben gültig.

Bild
Neuer Schwerbehindertenausweis: Kleine Karte mit großer Wirkung
...........BMAS


Er ist so klein wie eine Bankkarte und soll weniger diskriminierend wirken als die alten großen Papierlappen: der neue Schwerbehindertenausweis. Vom 1. Januar 2013 an können Behörden den neuen Ausweis ausstellen. Wann sie damit beginnen, legt jedes Bundesland selbst fest. Für Schwerbehinderte ändert sich nichts. Die alten Ausweise bleiben gültig.
Schwerbehinderte, die noch gar keinen Ausweis haben, sollten sich um die neue Plastikkarte bemühen. Denn mit Hilfe des Nachweises können sie zahlreiche Vorteile in Anspruch nehmen.

Wer bekommt einen Ausweis?
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr bekommen einen Ausweis. Als behindert gelten Menschen, wenn ihre körperliche, geistige oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.
Diese Regelung sorgt immer wieder für Missverständnisse: Menschen, die im Alter beispielsweise an Rücken- oder Hüftschmerzen leiden, bekämen häufig keinen Schwerbehindertenausweis ausgestellt, "weil ihr Gesundheitszustand eben nicht von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht", erklärt Claudia Heinzen vom Sozialverband Deutschland in Siegburg.
Wie stark die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist, wird als Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind GdB-Werte zugeordnet. Verliert ein Mensch eine Hand, bedeutet das einen GdB von 50. Bei entzündlich-rheumatischen Krankheiten der Gelenke kann der GdB zwischen 10 und 100 liegen.
Bei mehreren Behinderungen wird es kompliziert. Die einzelnen GdB-Werte dürften nicht einfach addiert werden, erklärt Martin Georgi, Vorstand der Aktion Mensch in Bonn. "Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken." Für Laien sei es sehr schwierig einzuschätzen, wie hoch ihr persönlicher GdB liegt, ergänzt Gerd Biermann vom Landesversorgungsamt im Regierungspräsidium Gießen.

Wie stellt man den Antrag auf einen Ausweis?
Ein formloses Schreiben an das Versorgungsamt reicht aus - das Amt schickt einen Vordruck zurück. Anträge liegen auch bei Fürsorgestellen, Sozialämtern, Bürgerbüros und Behindertenverbänden aus. In einigen Bundesländern wie Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es Online-Anträge.
Mit dem Antrag sollten alle Unterlagen zum Gesundheitszustand eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind, rät Georgi. Das können ärztliche Gutachten, Röntgenbefunde oder Laborwerte sein. "Wer lange nicht beim Arzt war, sollte erst mal in Behandlung gehen, bevor er einen Antrag stellt", empfiehlt Heinzen. Bescheinigungen anderer Behörden und Leistungsträger wie ein Pflegegutachten oder Gutachten der Rentenversicherung wegen einer Erwerbsminderung gehören ebenfalls dazu.
Die Unterlagen werden von Medizinern geprüft. Fehlende Informationen fordert die Behörde direkt bei den behandelnden Ärzten an. Das führe häufig zu Verzögerungen, weil viele Ärzte nicht sofort antworteten, sagt Biermann. Auch Heinzen kennt das Problem: "Wenn man alle Befunde einreicht, kann es sein, dass der Bescheid der Behörde innerhalb von vier Wochen kommt."

Was bedeuten Merkzeichen und unterschiedliche Farben?
Liegt der GdB über 50, ist der Ausweis grün. Menschen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erhalten einen grün-orangefarbenen Ausweis. Sie dürfen kostenlos oder sehr günstig den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Das Merkzeichen Bl steht beispielsweise für blind, H bedeutet hilflos und G erheblich gehbehindert.

Welche Vorteile bringt der Ausweis?
Schwerbehinderten stehen Nachteilsausgleiche zu, vor allem Steuerermäßigungen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf Tage Zusatzurlaub, außerdem werden sie besonders vor Kündigung geschützt. Blinde und außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen aG) erhalten bei der Straßenverkehrsbehörde einen Parkausweis. Damit dürfen sie zum Beispiel auf Parkplätzen für Rollstuhlfahrer oder bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot parken. Der Schwerbehindertenausweis allein reicht dafür nicht aus.

Wie lange gilt der Ausweis?
Maximal fünf Jahre ist der Ausweis gültig. Er kann zweimal verlängert werden, ohne dass ein neues ärztliches Gutachten erforderlich ist. Ändert sich jedoch der Gesundheitszustand, muss das Amt informiert werden: "Wenn ein Mensch mit einer erheblichen Sehbehinderung nach einer Operation wieder besser sehen kann, muss er das melden", erklärt Biermann. Der Ausweis selbst kostet nichts. Das gilt auch dann, wenn das Original verloren geht und ein Ersatzausweis beantragt werden muss. Menschen mit Schwerbehinderung können den Nachweis also getrost immer bei sich tragen.

Das auch in leicht verständlicher Sprache und Brailleschrift verfügbare Faltblatt zum Schwerbehindertenausweis finden Sie unter diesem Link.


Carina Frey, dpa

Quelle: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 73835.html
-------------------------------------------------------------
....
.......

Und hier das Faltblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales


alt : Alernativ kann die PDF hier geladen werden