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barrierefreie Wohnung

BeitragVerfasst: Mo 23. Dez 2013, 17:26
von Siggi
Hallo zusammen,

vor Kurzem haben Hedi und ich miteinander telefoniert und kamen ins Gespräch über barrierefreien Umbau bzw Einbau eines Aufzugs. Und beschlossen, jeder etwas zu unseren eigenen Erfahrungen dazu zu schreiben. Von Monika kam der Hinweis zu dem interessanten Fernsehbeitrag zu diesem Thema, den wir uns natürlich angeschaut haben.

Im Film heißt es über den Umbau des eigenen Hauses „Das alles kostet viel Geld“. Doch auch jemand , der zur Miete wohnt und von seiner Rente lebt, kann sich Barrierefreiheit in der Wohnung erlauben.
Hier gibt es für Mieter wie auch für Eigenheimbesitzer mehrere Möglichkeiten der Finanzierung. Ich persönlich gelangte nach längerer Suche an den Wohnraumberater der Region Hannover, der mich informierte über:

A: Zuschuss der Pflegekasse
zuständig: Pflegekasse ( Infos hier )
Höhe: max 2.557,-
Grundlage: §40 SGB XI
Berechtigt: pflegebedürftige Personen (Inhaber einer Pflegestufe)
Einkommensabhängig: nein

Wenn die Pflegebedürftigkeit steigt, die Pflegestufe sich erhöht, kann bei weiter notwendigen Baumaßnahmen ein weiterer Zuschuss beantragt werden.


B: Zuschuss im Bereich „Eingliederungshilfe“ / „Leistungen zur Teilhabe“
zuständig: Soziale Dienste in Wohnort/Kommune
Höhe: bedarfsabhängig
Grundlage SGB XII
berechtigt Menschen mit Behinderung
einkommensabhängig: ja

Als Besitzer einer Immobilie galten wir als vermögend und hatten keinen Anspruch auf diese Leistungen.


C: Zuschuss der Gemeinde/Städte/Regionen
Natürlich gibt es hier regionale Unterschiede. Im Film wurde der Zuschuss in Frankfurt erwähnt, das waren 9.000,-€. Hier bei mir in der Region Hannover werden maximal 2/3 der Umbaukosten bis zu maximal 4.500,-€ für Umbauten innerhalb der Wohnung übernommen. Der Zuschuss ist nicht einkommensabhängig, gefördert werden jedoch nur behinderte Menschen mit Merkzeichen aG oder mit MS. Da ich kein aG habe, musste ich durch Arztberichte belegen, dass ich eine mit MS vergleichbare chronische voranschreitende Erkrankung habe und einen Attest über meine Rollstuhlnutzung erbringen.


D: Förderung auf Landesbasis
Auch das ist wieder je nach Bundesland unterschiedlich .
Hier in Niedersachsen ist das Förderung durch die Nbank:
Höhe: max 10.000,-€ Darlehen, zinslos
Grundlage Modernisierung von Wohnungen für Ältere oder Menschen mit Behinderung
berechtigt: ab 60 Jahre oder behinderte Menschen bevorzugt mit aG oder chronischer voranschreitender Erkrankung
einkommensabhängig: ja
Hier wurde das mit dem Merkzeichen aG nicht ganz so eng gesehen, ich hätte auch ohne aG die Förderung bekommen. Jedoch hat unser Filius vor kurzem eine Ausbildung begonnen, sein Einkommen wird aufs Jahr hochgerechnet und dem Familieneinkommen zugerechnet, so dass wir gerade eben über der Einkommensgrenze liegen. Argumente wie, dass sein Verdienst nicht uns zur Verfügung steht sondern ihm, oder dass er evtl in Kürze zu seiner Freundin ziehen könnte, zählten nicht - keine Förderung für uns!


E: zinsgünstige Darlehen durch die KFW
zuständig: Hausbank und KFW
Höhe: Darlehen bis 50.000,-€, je nach Zinsbindungszeit 1% - 1,95%
Grundlage: Programm 159 für barrierefreien Umbau
Berechtigung: Technische Vorgaben müssen eingehalten werden
einkommensabhängig:nein
Die Abwicklung der Verträge mit der KFW geht nicht direkt sondern läuft über die Hausbank. Für das Programm 159 sind ganz bestimmte technische Vorschriften wie Breite der Türen, Mindestgröße das Bades, Befahrbarkeit und Größe der Dusche, rutschfeste Fliesen, usw einzuhalten, was der Architekt bestätigen muss.
Die Höhe der Zinsen variiert je nach Zinsbindungszeit, die Tilgungsrate ist abhängig davon, ob überhaupt und wie viele tilgungsfreie Jahre man zu Beginn festgelegt hat.


F: Rentenversicherung
Zum Beispiel könnte bei einer berufstätigen Person, die nun bedingt durch das Voranschreiten der Erkrankung Schwierigkeiten hat, die 3 Stufen vorm Hauseingang zu bewältigen um damit den Weg zur Arbeit anzutreten, die Rentenversicherung die Kosten einer Rampe übernehmen. Da diese Rampe das Erreichen der Arbeitsstelle möglich macht.

Zu bedenken ist, dass man in einem Alter ab 60 Jahren keine langfristigen Darlehen mehr bekommt. Also wenn Umbau angedacht, dann möglichst nicht bis in dieses Alter hinausschieben!!

Es gibt noch die Möglichkeit, nach solch einem behinderten gerechten Umbau Steuern zu sparen, siehe dazu einen Beitrag im Forum.


Ach, ich habe so einige Hilfsmittel, zum leichteren Wohnen: Z.B. einen Lifter, um in die Badewanne hinein- und hinauszukommen. Trittstufen, Haltegriffe, Sitzhocker um leichter und sicherer die Dusche benutzen zu können. WC-Sitzerhöhung mit Haltegriffen, Aufstehhilfe vom Sofa oder Sessel, ein höhenverstellbares Bett, usw - diese Hilfsmittel gibt es mit einer Verordnung des Arztes von der Krankenkasse, fällig wird nur die Rezeptgebühr.

So, das waren meine persönlichen Erfahrungen in Förderdschungel für Barrierefreiheit in den eigenen 4 Wänden :-) .

Herzlicher Gruß
Siggi







Re: barrierefreie Wohnung

BeitragVerfasst: Di 24. Dez 2013, 16:04
von Hedi

Re: barrierefreie Wohnung

BeitragVerfasst: Fr 17. Jan 2014, 12:15
von August
Danke für diese Hinweise. Bei mir steht das über kurz oder lang auch an und ich bin daher für solche Tipps sehr dankbar. Dass es Fördermöglichkeiten gibt, wusste ich schon, aber wie und was :?: Ich mache mich am besten mal kundig ob es in Bayern, wo ich wohne, auch Förderungen gibt.