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Barrierefreie Wohnraumgestaltung

BeitragVerfasst: So 21. Sep 2014, 13:54
von Rudi
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Hallo zusammen,

in den letzten Wochen wurden wir in "Ge(h)n mit HSP" einige Male auf das Thema Wohnungsumbau angesprochen. Die Anrufer hatten bereits an anderen Stellen nach eindeutiger und klarer Information gesucht, hatten die die aber nicht in der notwendigen Qualität erhalten. Gespräche zum Thema hatten also keine wirkliche Hilfe gebracht. Erkennbar schlecht waren solche "Hilfen", bei denen auf der Seite des Beratenden angeblich sogar "HSP-Wissen" vorhanden war.

Dieser Beitrag, der in den nächsten Wochen weiter ergänzt werden soll, will vernünftige Hilfen anbieten. Bitte bedenkt aber, dass es in jedem Fall notwendig ist, dass ihr euch selbst mit dem Thema intensiv befasst. Nur dann könnt ihr eine für euch richtige und sinnvolle Lösung für euer Wohnumfeld finden. Es ist nicht möglich, euch hier die für euch passende, individuelle Lösung für eure Wohnung zu geben. Dafür sind die Wohnungen zu unterschiedlich und auch eure HSP ist zu unterschiedlich. Das Anliegen dieses Beitrags ist es, euch "schlau" zu machen, so dass ihr dann sinnvolle und gute Gespräche mit Planern führen könnt, die den Umbau bei euch verantworten sollten. Weitere Beiträge sind im Temenforum
Videos ==► Interessante Filmbeiträge eingestellt worden.

Nehmt euch also Zeit! Zeit ist das Wichtigste, was ihr bei der Planung des Umbaus benötigt. Ihr müsst vor dem ersten Gespräch mit einem Planer wirklich gut wissen, was ihr überhaupt wollt. Diesen Willen, euren Willen nämlich, den müsst ihr tatsächlich selbst entwickeln und erarbeiten. Glaubt es bitte nicht, dass sich ein Planer auch nur ansatzweise mit unserer HSP und mit der Entwicklung der Symptome auskennt. Schließlich ist er technisch und nicht medizinisch ausgebildet. Allein aus diesem Hintergrund erkennt ihr, wie wichtig es ist, dass ihr wisst, was ihr wollt. Es ist sehr schlecht, wenn euch ein Planer sagt, was ihr möglicherweise haben wollt.

Nehmt euch Zeit. Sprecht mit HSP'lern, deren Symptomentwicklung weiter fortgeschritten ist als eure. Sprecht nicht nur mit einer Person. Fragt sehr gezielt nach der Entwicklung der Symptome und fragt weniger nach den Lösungen, die der Gesprächspartner gefunden hat. Seine Lösungen passen nämlich auf sein Umfeld. Sein Umfeld ist aber ein anderes als euer Umfeld. Macht euch Gedanken über mögliche Lösungen für eure Situation. Das ist die beste Vorbereitung für das notwendige Gespräch mit echten Fachleuten. Ihr bekommt unten Hinweise, woran ihr denken solltet und worüber ihr nachdenken solltet.

Die Seite "Nullbarriere" stellt in einer Deutschlandkarte Planungsbüros vor, die euch helfen können. Bitte das jeweilige Bundesland anklicken.
Zur Seite klick hier. Sehr hilfreich ist es zudem, den Beitrag "Planungsgrundlagen" in der Seite "Barrierefrei" aufzurufen, der euch sehr hilfreiche Hinweise liefert, mit denen ihr für eure eigenen Überlegungen einen guten Leitfaden habt. Diese Seiten werden vom "Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend" gefördert. Nutzt diese umfangreiche und hilfreiche Internetseiten bitte, um euch schlau zu machen.

Es sei an dieser Stelle auch auf den Beitrag
"Barrierefreie Wohnung" hier bei uns im Forum verwiesen. Fragen zum Wohnungsumbau sind außerdem mehrfach im Themenforum .....Wohnungsumbau..... angesprochen. Einen guten Einstieg will auch die unten eingestellte Seite aus dem "Familienratgeber" der "Aktion Mensch" geben. Sie liefert neben der eigenen Information die Verlinkung zu sehr hilfreichen Zusatzinfos.

In jedem Fall erkennt ihr bereits jetzt, dass das Thema Wohnungsumbau ein Thema ist, bei dem ihr sehr viel Wissen erarbeiten müsst, bevor der erste Handschlag zum Umbau getan wird. Nehmt euch diese Zeit! Werdet eurer eigener Umbauexperte! Vermeidet es, von selbst ernannten Beratern, die sich auch mit unserer HSP auskennen wollen, irgendwelche Informationen anzunehmen. Scheut euch auch nicht, Fragen hier bei uns im Forum zu stellen. Und bitte, gebt auch eure eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen hier weiter. Dann, wenn wir zusammenhalten und wenn wir uns hier in "Ge(h)n mit HSP" austauschen, dann haben wir die Chance, unser Leben mit HSP lebenswert zu halten!

Versteht bitte alle Hinweise dieses Beitrags als Bausteine; Bausteine, die dazu dienen sollen, dass nach dem Umbau eure Wohnung wieder euer Zuhause ist.

Herzliche Grüße
Rudi
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Barrierefreie Wohnraumgestaltung
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Menschen mit Behinderung können häufig nur dann ein selbstbestimmtes Leben führen und am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben teilhaben, wenn sie über eine barrierefreie Wohnung verfügen. Jeweils abhängig von der Behinderung und der Wohnsituation kann dies durch Umbau und Wohnungsanpassungsmaßnahmen, durch die Verwendung von Hilfsmitteln oder durch barrierefreies Bauen ermöglicht werden. Zum Leistungsangebot der Rehabilitationsträger, Integrationsämter und Pflegekassen gehören deshalb auch Wohnungshilfen.
Sie umfassen vor allem Leistungen, die dazu dienen, die Wohnung des Antragstellers so umzubauen oder auszustatten, dass sie seinen individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Aber auch Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer barrierefreien Wohnung sind möglich.

Siehe dazu auch "Anforderungen an Wohnraum für Menschen mit Schwerbehinderung"


Leistungen der Rehabilitationsträger

Nach dem Sozialgesetzbuch IX (§ 4 - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung) können Wohnungshilfen gewährt werden als


  • Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben
  • Hilfe, um eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Auf Anhieb den richtigen Antrag beim richtigen Träger zu stellen, ist nicht ganz einfach. Das liegt zum einen an den komplizierten Regelungen unseres Sozialrechts. Zum anderen kommen als zuständige Rehabilitationsträger ganz unterschiedliche Stellen in Betracht, z. B. die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die öffentliche Jugendhilfe oder die Träger der Sozialhilfe.

Um das Verfahren zu erleichtern, wurden in den Städten und Kreisen Gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger eingerichtet. Sie sind zwar meist bei einem der Träger angesiedelt, beraten jedoch trägerübergreifend. Das bedeutet: Der Antragsteller oder die Antragstellerin braucht nur einen Ansprechpartner, auch wenn noch unklar ist, von welchem Träger am Ende die Leistung erhalten werden. Bei Bedarf wird das Integrationsamt an der Beratung beteiligt, um einen Hilfebedarf nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch IX, Teil 2) zu klären. Droht oder besteht Pflegebedürftigkeit, wird auch die zuständige Pflegekasse einbezogen.

In der Adressdatenbank des Familienratgebers finden sich wohnortnah die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation.


Leistungen der Integrationsämter

In enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den sonstigen Rehabilitationsträgern erbringen auch die Integrationsämter Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung von barrierefreiem Wohnraum. Gewährt werden diese als begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben. Sie sollen also dazu beitragen, dass Menschen mit Schwerbehinderung in ihrer sozialen Stellung nicht absinken und auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können.

Die Integrationsämter übernehmen nur Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung von barrierefreiem Wohnraum, für die der Rehabilitationsträger nicht zuständig ist.



Leistungen der Pflegekassen

Der Antragsteller muss einen Eigenanteil von 10% der Kosten der Baumaßnahme selbst tragen, höchstens jedoch 50% seines Bruttoeinkommens.
Weitere Hinweise zum Zuschuss der Pflegekassen finden Sie auf der Internetseite nullbarriere.de sowie hier.


Bausparverträge

Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 95% und deren Ehepartner können über Bausparverträge vorzeitig verfügen. Allerdings muss der Bausparvertrag vor der Feststellung der Behinderung abgeschlossen worden sein. Das gilt auch für Verträge nach dem Vermögensbildungsgesetz und für Verträge für die eine Arbeitnehmersparzulage geleistet wurde.


Umbaumaßnahmen sind steuerlich absetzbar

Aufwendungen für den Umbau des Hauses / einer Wohnung zum Zweck der Barrierefreiheit sind unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommenssteuer abziehbar. Der Antragsteller oder das Familienmitglied muss jedoch seine Schwerbehinderung nachweisen und vor Beginn der Baumaßnahmen ein ärztliches Attest vorlegen.


Barrierefreie Umgestaltung

Die Umgestaltung von Wohnraum für Menschen mit einer Behinderung bedarf der sorgfältigen Planung. Es muss nicht nur darüber nachgedacht werden, welche Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen sinnvoll und notwendig sind, sondern auch darüber, wie sie konkret umgesetzt werden. Zur Erleichterung der Planung wurden DIN-Normen festgelegt, die verbindlich Auskunft darüber geben, welche Maße z.B. eingehalten werden müssen und was sonst zu beachten ist. Einen Überblick über die geltenden Bestimmungen finden Sie hier.

Zur Beratung über die barrierefreie Umgestaltung einer Wohnung stehen Beratungsstellen für Wohnraumanpassung und in der Regel auch die Gesundheits-, Bau- oder Umweltämter zur Verfügung. Bei Fragen zur technischen und baulichen Ausstattung kann im Einzelfall auch ein Beauftragter für die baulichen Belange behinderter Menschen im Baudezernat zu Rate gezogen werden.


Weiterführende Informationen im Internet

Tipp:

Zuschuss für barrierefreies Wohnen – Die KFW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert alters- und behindertengerechte Umbauten von Wohnungen und Häusern über zinsvergünstigte Darlehen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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Quelle: http://www.familienratgeber.de/selbstbe ... altung.php