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Wer muss die neue Pkw-Maut bezahlen?

BeitragVerfasst: Fr 27. Mär 2015, 16:28
von Rudi
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Hallo zusammen,

heute wurde im deutschen Bundestag die PKW-Maut, die offiziell "Infrastrukturabgabe" heißt, beschlossen. Sie trifft aber nicht jeden unter uns. Diejenigen, die bisher bereits aufgrund ihrer Behinderung von der KFZ-Steuer befreit waren, die müssen diese Abgabe nicht zahlen. Unten eingestellt ist ein Bericht aus Zeit-online.de. Dort ist es klar festgehalten:

............ Auch Elektroautos und Fahrzeuge von Schwerbehinderten, die ohnehin bereits von der Kfz-Steuer befreit sind, müssen keine Infrastrukturabgabe zahlen. .........


Hinweis: Jeder HSP'ler, der einen Behindertenausweis mit dem Kennzeichen aG mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, kann sich komplett befreien lassen.
Infos dazu hier.

Herzliche Grüße
Rudi
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Re: Wer muss die neue Pkw-Maut bezahlen?

BeitragVerfasst: Do 2. Apr 2015, 15:45
von Fixwienix
Hallo zusammen,

die Presse hat sich in der Kommentierung zur Befreiung von der PKW-Maut oftmals so geäußert, dass derzeit vollständig von der Kfz-Steuer befreite Fahrzeuge auch nicht zur Abgabe der zukünftigen Infrastrukturabgabe (PKW-Maut) verpflichtet sein werden. In welchem Umfang müssen die Halter der Fahrzeuge zukünftig die PKW-Maut zahlen, die derzeit nur eine (50%-ige) Ermäßigung der Kfz-Steuer erhalten?

Ich hatte das für die "PKW-Maut" zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
In der Antwort wurde ich auf §2 (1) Nr. 12 des des "Gesetz über die Erhebung einer zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Infrastrukturabgabengesetz - InfrAG)" verwiesen.

In Nr. 12a (§2 "Ausnahmen" siehe Seiten 8 bis 9) ist erwähnt, dass Fahrzeuge, die auf Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "H", "Bl" und "aG" zugelassen sind, auch zukünftig vollständig befreit sein werden (vgl. o.a. Veröffentlichung von Rudi).
In Nr. 12b wird auch den Haltern von Fahrzeugen eine vollständige Befreiung zugestanden, die nicht über die o.a. Merkzeichen verfügen, bei denen jedoch ein orangefarbener Flächenaufdruck im Schwerbehindertenausweis enthalten ist (d.h. zweifarbiger Schwerbehindertenausweis: linke Hälfte grün, rechte Hälfte orange). Den grün-orangenen Ausweis (manchmal auch "Freifahrtausweis" genannt) erhalten schwerbehinderte Menschen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt, z.B. auch "nur" mit Merkzeichen "G".

Freundliche Grüße,
Thorsten