Hallo Zallas,
eine Zuzahlungsbefreiung ist für Jedermann möglich. Liegt keine chronische Erkrankung vor, ist der Schwellwert 2% des "persönlichen" Buttoeinkommens. Ist man chronisch erkrankt liegt der Schwellwert bei 1 %. Folgender Link erklärt den Sachverhalt meiner Ansicht nach recht gut:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungsbefreiung-Krankenversicherung-675.htmlEin Grad der Behinderung von 60 führt automatisch dazu, dass die 1 % gelten. Lies bitte unter 2.1 bei diesem Link nach:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungsbefreiung-fuer-chronisch-Kranke-820.htmlBei unserer Erkrankung greift m.E. der in dem Beitrag aufgeführte Sachverhalt ebenfalls:
"•Eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Hilfs- und Heilmitteln) ist erforderlich, ohne die aufgrund der chronischen Krankheit nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist."
Das muss man dann aber seiner Krankenkasse, vermutlich sehr umfänglich, darlegen.
Gerne kannst du mich hierzu anrufen oder über eine PN kontaktieren. Du erreichst mich unter 06430 5176. Ab 19:30 Uhr bin ich in der Regel werktags gut erreichbar.
Herzliche Grüße
Lothar