Seite 1 von 1

Hausnotruf von der Steuer absetzen

BeitragVerfasst: Do 11. Feb 2016, 13:44
von Rudi
...........
Hallo zusammen,

immer mehr HSP'ler nutzen den
Notruf-Knopf, um so bei einem Sturz im Notfall Hilfe rufen zu können. Die Seite der Lohnsteuerhilfe Bayern zeigt an, dass die entsprechenden Kosten von der Steuer absetzbar sind.

Herzliche Grüße
Rudi
-----------------------------------------------

Re: Hausnotruf von der Steuer absetzen

BeitragVerfasst: Di 19. Dez 2023, 10:45
von Liselotte88
Eine Ergänzung dazu: Auch Kostenübernahmen sind möglich
So funktioniert die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Für die Anschaffung eines Notrufsystems für Senioren ist die Krankenkasse der falsche Ansprechpartner. In vielen Fällen ist jedoch eine Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung möglich. Dafür sind jedoch folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

anerkannter Pflegegrad: Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf einen Hausnotruf;mehr zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit und den jeweiligen Leistungsansprüchen im Ratgeber “Pflegegrade”.
Notfallrisiko: Als sinnvoll gilt ein Notrufsystem dann, wenn aufgrund des Gesundheitszustands der pflegebedürftigen Person mit Notfällen zu rechnen ist, bspw. mit Stürzen bei Menschen mit Gleichgewichtsstörungen.
betreuungsfreie Zeit: Ein Notruf wird nur bewilligt, wenn die pflegebedürftige Person allein lebt oder den Großteil des Tages ohne Betreuung verbringt.
Telefon stellt keine Alternative dar: Ein Notruf wird nur dann als notwendig erachtet, wenn die pflegebedürftige Person den Hilferuf nicht mit einem herkömmlichen Telefon auslösen kann.
Vertragspartner: Beschaffung des Hausnotrufs über einen anerkannten Partner der Pflegekasse.

Quelle: https://www.sanitaets-online.de/pflegeratgeber/senioren-notrufsystem