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Re: HSP Treffen im Raum Berlin/Brandenburg am 26.01.2014

BeitragVerfasst: So 16. Feb 2014, 14:37
von Lothar
Hallo zusammen,

von Betroffenen wurde ich bezüglich des Kurzprotokolls zum Treffen in Berlin angerufen. Zu drei Punkten darin möchte ich Richtigstellungen und Ergänzungen geben.


Zum ersten Punkt: "Info KZF-Hilfe"

Eine KFZ-Hilfe wird, wenn die Voraussetzungen erfüllt, sind nicht nur für Berufstätige gewährt. Siehe bitte folgenden Beitrag: http://gehn-mit-hsp.de/viewtopic.php?f=20&t=567. Der Leistungsträger ist hier das Sozialamt.

Nachfolgend die Richtigstellungen und Ergänzungen zur "KFZ-Hilfe für Berufstätige":

Wenn man berufstätig ist und 180 Monate (15 Jahre) Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung Bund entrichtet hat, ist der Leistungsträger die Rentenversicherung. Auf deren Homepage sind die entsprechenden Antragsformulare und weitere Informationen hinterlegt. Ist die Rentenversicherung nicht der Leistungsträger (15 Jahre nicht erfüllt), ist die Agentur für Arbeit oder das zuständige Integrationsamt vor Ort der Ansprechpartner.

Nach meiner Erfahrung empfiehlt es sich den Antrag zur KFZ-Hilfe immer über die Rentenversicherung zu stellen. Die Sozialversicherungsträger sind nach der Sozialgesetzgebung verpflichtet, sofern keine eigene Zuständigkeit vorliegt, den Antrag an den zuständigen Leistungsträger weiter zu leiten (Agentur für Arbeit, Unfallversicherung , Kriegsopferfürsorge bzw. dem Integrationsamt)

Ganz wichtig ist, dass vor der Anschaffung, und/oder Umrüstung des Fahrzeugs, der Antrag gestellt sein muss. Die Unterstützungsvoraussetzungen sind bei einem Antrag nach Kauf/Umrüstung nicht mehr gegeben.

Bei dem Antrag muss klar erkennbar sein, dass das Fahrzeug/die Umrüstung genau für den Weg zur Arbeit benötigt wird. In einem eigenständigen Formular (Einwohnermeldeamt und Arbeitgeber) sind hierzu Angaben zu machen. Ist ja auch klar, es handelt sich ja um eine Unterstützung um weiterhin in seinem Beruf arbeiten zu können, bzw. um die Möglichkeit zu erhalten berufstätig zu werden.


Zum zweiten Punkt: "Ablehnung Rentenantrag - immer Akten einsehen"

Ist ein Rentenantrag abgelehnt, hat man die Möglichkeit mit einer Frist von 30 Tagen einen Widerspruch einzulegen. Bei der Einreichung des Widerspruchs, um die Zusendung der entscheidungsrelevanten Unterlagen (Akteneinsicht) bitten (fordern) um damit seinen Widerspruch zu begründen. Es ist sehr empfehlenswert sich hier von kompetenter Stelle, wie zum Beispiel einem Sozialverband, oder einem guten Fachanwalt für Sozialrecht unterstützen zulassen. Sehr schnell kann man eine Menge Fehler machen.


Zum dritten Punkt: "Pflegestufen gelten nur für die Körperpflege - PS1 90 ca. 235 €"

Das stimmt nicht. Die Pflegestufe eins setzt eine tägliche 90zig minütige Pflege voraus. Darin enthalten sein müssen mindestens 46 Minuten persönliche Pflege (Grundpflege). Hierbei handelt es sich dann um Hilfestellungen, wie z.B. Körperpflege, oder das An- und Entkleiden.

Die möglichen finanziellen Leistungen bei der Pflegestufe 1 (seit dem 1.1.2012) sind folgende:
• Häusliche Pflege: 235 Euro Pflegegeld oder 450 Euro Pflegesachleistung
• Tagespflege: 450 Euro
• Vollstationäre Pflege: 1.023 Euro


Sollten sich hierzu Rückfragen ergeben, könnt ihr mich gerne ansprechen.

Grüße
Lothar