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Gemeinnützigkeit ==► Freistellungsbescheid bis 2021

BeitragVerfasst: So 16. Jul 2017, 17:30
von Rudi
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Post vom Finanzamt, der Freistellungsbescheid bis 2021 ist da

Hallo zusammen,

Anfang des Jahres hatten wir den kaufmännischen Jahresabschluss 2016 für unseren Förderverein erstellt. Wir haben ihn bei dem für uns zuständigen Finanzamt Montabaur-Diez eingereicht. Kürzlich erhielten wir von diesem Finanzamt den Freistellungsbescheid für das Jahr 2016. Er ersetzt den bisher gültigen Bescheid, den wir nun auch aus den Seiten des Fördervereins herausgenommen haben.

Dieser Bescheid gilt zudem für Steuererklärungen bis zum 31.12.2021.
Er ist hier per Klick abrufbar. Sollte er bei der Einkommensteuererklärung zur Anerkennung eurer Spende benötigt werden, so druckt ihn euch bitte aus, und legt ihn der EkSt-Erklärung bei.

Herzliche Grüße
Rudi und Lothar