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Gemeinnützigkeit ==► Freistellungsbescheid bis 2022

BeitragVerfasst: Fr 8. Jun 2018, 11:43
von Rudi
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Post vom Finanzamt, der Freistellungsbescheid bis 31. Dez. 2022 ist da

Hallo zusammen,

Anfang des Jahres hatten wir den kaufmännischen Jahresabschluss 2017 für unseren Förderverein erstellt. Wir haben ihn bei dem für uns zuständigen Finanzamt Montabaur-Diez eingereicht. Kürzlich erhielten wir von diesem Finanzamt den Freistellungsbescheid für das Jahr 2017. Er ersetzt den bisher gültigen Bescheid, den wir nun auch aus den Seiten des Fördervereins herausgenommen haben.

Dieser Bescheid gilt zudem für Steuererklärungen bis zum 31.12.2022.
Er ist hier per Klick abrufbar. Sollte er bei der Einkommensteuererklärung zur Anerkennung eurer Spende benötigt werden, so druckt ihn euch bitte aus, und legt ihn der EkSt-Erklärung bei.

Wir sind stets bemüht, auch solche Unterlagen immer aktuell zu halten. Es soll euch nämlich leicht fallen, die Steuerunterlagen zu euren Spenden komplett und auf einfache Art und Weise erstellen zu können.

Herzliche Grüße
Rudi und Lothar