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Gemeinnützigkeit ==► Freistellungsbescheid bis 2018

BeitragVerfasst: So 23. Mär 2014, 16:05
von Rudi
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Post vom Finanzamt, der Freistellungsbescheid bis 2018 ist da

Hallo zusammen,

Anfang des Jahres hatten wir den kaufmännischen Jahresabschluss 2013 für unseren Förderverein erstellt. Wir haben ihn bei dem für uns zuständigen Finanzamt Montabaur-Diez eingereicht. Kürzlich erhielten wir von diesem Finanzamt den Freistellungsbescheid für das Jahr 2013. Er ersetzt den bisher gültigen, vorläufigen Bescheid, den wir nun auch aus unserem Forum herausgenommen haben.

Dieser Bescheid gilt zudem für Steuererklärungen bis zum 31.12.2018.
Er ist hier per Klick abrufbar. Sollte er bei der Einkommensteuererklärung zur Anerkennung eurer Spende benötigt werden, so druckt ihn euch bitte aus und legt ihn der EkSt-Erklärung bei.

Herzliche Grüße
Rudi und Lothar