Der folgende Text stammt von meiner Krankenkasse, da ich garnicht wusste, dass ich überhaupt was für die Krankenkasse zahlen musste. Ist das beu eiren Krankenkassen auch so? Oder gibt es da Unterschiede?
Die persönliche Belastungsgrenze muss jedes Jahr neu berechnet werden, deshalb erhalten Sie je einen Antrag für 2011 und 2012. Wenn Sie wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung (diese liegt vor, wenn Sie mind. ein Jahr lang vor Ausstellen der Bescheinigung jeweils wenigstens einmal im Quartal wegen derselben Krankheit in ärztl. Behandlung waren) sind, liegt Ihr Eigenanteil bei 1% Ihres Brutto-Jahreseinkommens - wenn keine chron. Erkrankung vorliegt sind es 2%.
Alle Zuzahlungen die Sie darüberhinaus bezahlt haben, bekommen Sie von uns zurückerstattet. Dazu legen Sie bitte alle Quittungen vom Jahr 2011 bei.
Für das Jahr 2012 können Sie die Möglichkeit der Vorauszahlung wählen. Dies bedeutet, dass Sie uns den Antrag zusammen mir einem aktuellen Einkommensnachweis zur Berechnung zu schicken können und wir Sie nach Berechnung schriftlich über Ihren persönlichen Eigenanteil für 2012 informieren werden. Wenn Sie diesen Betrag dann an uns überwiesen haben, können wir Ihnen einen Befreiungsausweis, der bis zum 31.12.2012 gültig ist, zuschicken.