Seite 1 von 1

Covid Impfung für zwei enge Kontaktpersonen

BeitragVerfasst: Do 6. Mai 2021, 18:18
von Birgit Gl.
Hallo Miteinander,

ich hoffe es geht euch gut?

Meine Tochter sprach mich gestern darauf an, dass die Möglichkeit besteht, dass sich zwei enge Kontaktpersonen impfen lassen können bei chronischen neurologischen Erkrankungen (siehe hier:
folgende Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: d) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung... besteht, 3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden...

Weiß jemand von euch ob wir HSP'ler da auch dazu gehören und was alles benötigt wird, damit die Kontaktpersonen geimpft werden können? Braucht es dazu ein Attest vom Neurologen oder reicht eine Kopie des Schreibens von der Uniklinik Tübingen, oder des Neurologen mit der Diagnose, dass HSP vorliegt?

Ich freue mich auf eure Antwort und wünsche euch einen schönen Abend.

Herzlichen Dank und liebe Grüße

Birgit

Re: Covid Impfung für zwei enge Kontaktpersonen

BeitragVerfasst: Do 6. Mai 2021, 19:28
von Lothar
Hallo Birgit,

vermutlich kann ich deine Fragen beantworten. Auf Grund der HSP bist Du in der Prioritätengruppe zwei, bzw. drei und somit impfberechtigt. Wenn Du nun pflegebedürftig bist, das heißt Dir muss mindestens der Pflegegrad 1 erteilt worden sein, können sich zwei Deiner engen Kontaktpersonen (betreuende Personen) für die Impfung anmelden. Zum Impftermin müssen sie dann die Bestätigung (das ist ein Formular auf der Coronaseite Deines Bundeslandes) von Dir und eine Kopie Deines Pflegebescheides - die erste Seite reicht aus - dabeihaben.

Zum Hintergrund: Mir wurde der Pflegegrad 1 in 2019 erteilt. Am 9. März konnte ich mich für die Corana-Impfung anmelden. Ein sehr guter Freund von mir, der mich sehr oft unterstützt, meldete ich als betreuende Person ebenfalls an. Beide von uns erhielten drei Wochen später die Impftermine für die erste und zweite Impfung und die erste Impfung erfolgte bereits am 9. April im Impfzentrum unseres Landkreises.

Mein Sohn -28 Jahre alt- meldete sich Ende April zur Impfung an. Ich bescheinigte ihm, dass er eine betreuende Person von mir ist, und gestern wurde er bereits geimpft. Er sagte mir unmittelbar nach seiner Impfung, dass meine Bestätigung, sowie die Kopie meines Pflegebescheides im Impfzentrum geprüft worden sind. Dies erfolgte bei dem zeitgleichen Impftermin meines Freundes und mir nicht. Das ist aber auch nachvollziehbar. Ich war selbst vor Ort und saß im Rollstuhl.

Wenn Du noch eine Frage hast, rufe mich einfach bitte an (06430 5176), oder schicke mir eine PN.

Herzliche Grüße
Lothar

Re: Covid Impfung für zwei enge Kontaktpersonen

BeitragVerfasst: Do 6. Mai 2021, 19:34
von Birgit Gl.
Lieber Lothar,

danke für deine Antwort. Pflegegrad habe ich keinen, von dem her kann ich dann wohl auch keine Kontaktpersonen zur Impfung anmelden?!

Ich wünsche dir einen schönen Abend.

Liebe Grüße

Birgit

Re: Covid Impfung für zwei enge Kontaktpersonen

BeitragVerfasst: Do 6. Mai 2021, 20:07
von Lothar
Hallo Birgit,

verflixt! Entschuldige bitte, dass ich Deine letzten Fragen nicht beantwortet habe. Die Unterlagen von Tübingen, oder die Deines Neurologen, die Deine HSP bestätigen reichen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit formal nicht aus. Ebenso auch ein differenzierteres Attest. Da die Unterlagen -Deine Bestätigung und der Bescheid- erst unmittelbar vor der Impfung vorgelegt und geprüft werden, wird die Anmeldung und Erteilung eines Impftermines definitiv gelingen. Wie dann vor Ort im Impfzentrum entschieden wird ist nicht vorher zu sehen. Es kann sein das geimpft wird (es sind wegen Terminabsagen noch Impfdosen übrig), oder dass deine "engen Kontaktpersonen" wieder nach Hause geschickt werden. Es wäre also ein Glücksspiel diesen Weg zu beschreiten. Rechtliche Folgen entstehen bei einem solchen Vorgehen m.E. jedoch nicht.

Herzliche Grüße
Lothar

Re: Covid Impfung für zwei enge Kontaktpersonen

BeitragVerfasst: Sa 8. Mai 2021, 15:56
von Lars
Ich kann jetzt nur für S-H antworten und weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Ich hatte hierzu einen Austausch mit unserem zuständigen Ministerium, nachdem die "Corona-Hotline" hier keine Antwort zu hatte. Es ging in erster Linie um Begleitpersonen eines Schwerbehinderten mit den Merzeichen "B" und "aG".

Zitat auf die Frage, ob es hier keine Bevorzugung geben würde bzw. was wäre, wenn die Begleitperson erkranken würde: "Die Regelung in der Impfverordnung sieht vor, dass ausschließlich Kontaktpersonen von nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen impfberechtigt sind.

Eine Pflegebedürftigkeit lässt sich u.a. durch einen Bescheid der Pflegekasse nachweisen. Es gibt indes auch Fälle von impfberechtigten Personen, die keinen Pflegegrad beantragt haben oder die aktuell, jedoch nicht dauerhaft, Pflege bzw. Unterstützung / Betreuung benötigen z.B., weil sie aufgrund Ihrer medikamentösen Einstellung bestimmte Aufgaben nicht selbstständig bewältigen können. Oder aber, weil sie noch zu schwach sind, um selbstständig Aufgaben zu erledigen.

In diesen Fällen sollen bitte die behandelnden Ärzte bescheinigen, dass eine „Pflegebedürftigkeit“ vorliegt. Diese Bestätigung, zusammen mit dem ausgefüllten Formular (Erkrankungsnachweis), ist dann ausreichend, um den Impftermin wahrzunehmen.

Den Erkrankungsnachweis kann Ihr behandelnder Arzt im internen Portal der KVSH abrufen."
.

Eventuell hilft das ja jemandem hier.