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Rollstuhl mit Zuggerät 6-15 kmh

BeitragVerfasst: Fr 7. Jan 2022, 15:10
von Barsch
Liebe Forumgemeinschaft ¡Bekomme einen neuen Rollstuhl mit Zuggerät mit 15km/h ,ich habe gelesen ,dass Stromkosten und Haftpflicht Versicherung von der Krankenkasse übernommen werden,ich weiß aber nicht mehr wo, weiß einer mehr darüber oder ist das regional unterschiedlich. Ich wünsche euch alles gute. Dieter

Re: Rollstuhl mit Zuggerät 6-15 kmh

BeitragVerfasst: Mo 10. Jan 2022, 15:48
von Rudi
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Hallo Dieter,

zu den von dir angesprochenen Kosten bei deinem neuen Rollstuhl mit Zuggerät ist es recht einfach bei den Stromkosten eindeutige Antworten geben zu können. Ich füge dir unten drei klare Aussagen bei.

Zum Thema Haftpflichtversicherung habe ich nichts wirklich Hilfreiches gefunden. Der dritte Link spricht das Thema zwar an und sagt, dass die Kassen die entsprechenden Kosten zu übernehmen haben. Er benennt aber keine Quellen, auf die du dich berufen könntest. Ich habe mit Lothar gesprochen, der zu dieser Frage auch bislang keine Antwort hat. Er wird sich jedoch weiter schlau machen und dir ggf. hier eine Antwort einstellen.

Bei Geräten, die schneller als 6 Km/h fahren können, ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich notwendig. Mein Bauchgefühl sagt, dass du die Kosten dieser Versicherung selbst tragen musst. Der elektrische Strom macht das Gerät erst nutzbar, so dass die Kasse diese Kosten übernimmt. Die Haftpflicht deckt Schäden aus deiner Nutzung des Geräts ab. Schäden, die aus deiner ganz persönlichen und individuellen Nutzung entstehen, können Schäden sein, die du Dritten zufügst oder die das Gerät beschädigen. Die Absicherung gegen solche Schäden musst du als deine Aufgabe ansehen. Das ist nun wie gesagt nur mein Bauchgefühl und keine juristisch fundierte Aussage.

Herzliche Grüße
Rudi




Re: Rollstuhl mit Zuggerät 6-15 kmh

BeitragVerfasst: Mi 12. Jan 2022, 12:11
von Lothar
Hallo Dieter,

heute morgen konnte ich mit einem Mitarbeiter der BKK meines ehemaligen Arbeitgebers sprechen. Folgende Auskunft erhielt ich. E-Antriebe für Rollis bis 6 km h sind seitens aller gesetzlichen Krankenkasse erstattungspflichtig, bei entsprechender Verordnung und Notwendigkeit. Und jetzt kommt es. Eine Zuständigkeit für E-Anriebe größer 6 km h besteht nicht. Häufig übernehmen die GKVs die Kosten in einem solchen Fall, die ein Antrieb bis 6 km h verursacht hätte, die Mehrkosten jedoch muss der Versicherungsnehmer begleichen. Daraus ergibt sich leider zwangsläufig, dass kein Anspruch auf eine Kostenerstattung der notwendigen Haftpflichtversicherung besteht.

Im Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 18 "Kranken-/Behindertenfahrzeuge", des GKV-Spitzenverbandes ist der Sachverhalt dokumentiert, dass nur Antriebe bis 6 km h eine Leistungspflicht auslösen. Siehe auch bitte folgenden Link und suche dann mit dem Suchbegriff "6 km". Rudi lag mit seinem Bauchgefühl richtig.

Herzliche Grüße
Lothar


Re: Rollstuhl mit Zuggerät 6-15 kmh

BeitragVerfasst: Mi 12. Jan 2022, 21:39
von Barsch
Hallo Rudi und Lothar ich bedanke mich für euren tollen Einsatz ,ich habe bei meiner Versicherung nachgefragt der Rollstuhl mit Zuggerät ist durch die Hausrat Versicherung versichert, gegen Diebstahl , Feuer und anderes.Das Nummernschild kostet 50 - 60€ Teil-Kasko .Damit bin ich auf der sicheren Seite. Liebe Grüße und viel Gesundheit Dieter