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Rehaklinik Hoher Meissner

BeitragVerfasst: Sa 25. Aug 2012, 19:49
von Thorsten
Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

ich habe 2011 einen Antrag für die Reha Klinik Hoher Meissner bei der Rentenversicherung gestellt (da ich Hausfrau bin ist diese für mich zuständig und nicht die KK)
der wurde mit der begründung: das ich dort nicht nur wegen HSP hinwill sondern auch abnehmen möchte abgelehnt.

Natürlich habe ich und meine Ärztin wiederspruch eingelegt aber wieder abgelehnt jetzt wollen wir es noch einmal versuchen könnt ihr mir sagen was bei euch als begründung eingetragen wurde oder andere tipps geben das es klappt.

LG Regina

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Ich bin seit meinen 7. Lebensjahr an HSP erkrankt meine Tochter seit ihren 6. Lebensjahr.

Re: Rehaklinik Hoher Meissner

BeitragVerfasst: Sa 25. Aug 2012, 21:52
von Rudi
Hallo Thorsten,

ich vermute, dass du selbst die gestellte Frage zugesandt bekommen hast. Du heißt ja nicht Regina!! ;) ;)

Die Antwort ist im Prinzip recht einfach. Schau doch einfach einmal in den Beitrag "Novelle der Richtlinien zur Heilmittelbehandlung" und hier in den Beitrag vom 20. Januar 2012. Findest du im Themenforum "HSP --> Medikamente, Hilfsmittel, Therapien, Reha, Sprechstunden bei HSP-Ärzten" oder hier im Link.

Die beiden Anlagen, die im Beitrag vom 20.1.12 enthalten sind, die liefern die notwendige Argumentationskette. Die Anlagen geben zwar "nur" Hinweise zur Physiotherapie; da aber gerade diese Therapieform der tägliche Schwerpunkt in der Behandlung im "Hohen Meissner" ist und dort um sehr sinnvolle Therapien ergänzt wird, ist das ein möglicher Schlüssel. Ich vermute, dass die Texte aus den gesetzlichen Vorschriften des entsprechenden Sozialgesetzbuches im bisherigen Widerspruchsverfahren schon ergebnislos ausgenutzt worden sind, so dass ich hier darauf nicht eingehe. Dazu ist auch Lothar in jedem Fall kompetenter als ich es bin.

Sollten meine Hinweise für Regina nicht ausreichend sein, dann gib ihr bitte den Hinweis, dass sie mich anrufen möge.

Herzliche Grüße
Rudi

Re: Rehaklinik Hoher Meissner

BeitragVerfasst: So 26. Aug 2012, 15:13
von Lothar
Hallo Thorsten,

gib bitte Regina den Tipp, dass sie sich einmal an mich wenden soll. Sie erreicht mich unter folgender Emailadresse lr@gehn-mit-hsp.de oder unter 06430 5176. Um hier richtig zu helfen bedarf es diverser Detailinformationen.

Viele Grüße
Lothar

Re: Rehaklinik Hoher Meissner

BeitragVerfasst: So 26. Aug 2012, 18:24
von Regina
Hallo,

vielen Dank Thorsten für das verschieben vom alten in neuen Forum.
vielen Dank auch für die Antworten.

Lg aus Hamburg
Regina

Re: Rehaklinik Hoher Meissner

BeitragVerfasst: Do 13. Sep 2012, 22:46
von DETLEF
Leider ist meine Reha auch nach einen Widerspruch und auch nach der Tagung des Widerspruchausschusses der Krankenkasse abgelehnt worden. Mit der Begründung ich hätte den Heilmittelkatalog am Ort noch nicht ausgeschöpft. Mein Neurologe schreibt mir aber nur KG auf sonst aber nichts. Wie kann man dann den Katalog dann voll ausschöpfen? Ich hatte sonst nie Probleme eine Reha zu bekommen im Gegensatz zu meinen Bruder ( auch HSP) der aber dieses mal ab 18.9. in der Klinik Hoher Meissner ist. Wir sind übrigens in zwei verschiedenen Krankenkassen. Ich bin bei einer BKK und mein Bruder bei der AOK. Da ich auch im VDK bin werde ich mich mal beraten lassen ob eine Klage beim Sozialgericht Sinn macht.

L.G. DETLEF

Re: Rehaklinik Hoher Meissner

BeitragVerfasst: Fr 14. Sep 2012, 11:20
von Rudi
Hallo Detlef,

es ist kaum möglich, hier Gedanken zu der von dir angesprochenen Ablehnung zu schreiben. Bitte sei so gut und sende mir einmal eine Kopie des Schreibens zu. Es ist es nur so möglich, die Begründung des Widerspruchausschusses zu verstehen. Dieses Verständnis ist, so glaube ich, zwingend erforderlich. Meine Adressdaten kennst du ja.

Gruß
Rudi

Re: Rehaklinik Hoher Meissner

BeitragVerfasst: Fr 14. Sep 2012, 16:34
von DETLEF
Hallo Rudi !

Das Schreiben ist schon unterwegs !

Gruß Detlef

Re: Rehaklinik Hoher Meissner

BeitragVerfasst: Sa 15. Sep 2012, 14:34
von Rudi
.
Hallo Detlef,

danke für die Übersendung der Unterlagen zu der ablehnenden Entscheidung deiner Krankenkasse. So wie ich die Sachlage nun verstehe, hattest du zunächst eine Ablehnung erhalten, der du über deinen Arzt widersprochen hast. Mit diesem Widerspruch hat sich der Widerspruchsausschuss der Kasse befasst und hat dazu ein Gutachten des medizinischen Dienstes (=MDK) herangezogen. Der MDK hat in seinem Gutachten festgestellt, dass dir eine stationäre Rehamaßnahme momentan aus medizinischen Gründen nicht zusteht.

Der Widerspruchsausschuss begründet seine Ablehnung nun mit dem Sozialgesetzbuch 5, wo es in §40 (=Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) heißt: „Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 können nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, deren Kosten auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.“

Die Ablehnung hat also zwei Gründe:
  1. Weil deine letzte Rehamaßnahme noch keine vier Jahre her ist, schließt die kurze Zeitspanne eine erneute Reha aus.
  2. Weil der MDK die medizinische Notwendigkeit verneint hat, ist auch die angesprochene Ausnahmeregelung nicht möglich.

Im Schreiben der Kasse wirst du darauf hingewiesen, dass du gegen diesen ablehnenden Bescheid Klage beim Sozialgericht einlegen kannst. Bevor du diesen Schritt gehst, solltest du dich kompetent juristisch beraten lassen. Nach meinem Kenntnisstand der Dinge ist es so, dass solche Verfahren eine recht lange Laufzeit haben. Vermutlich kannst du von rund zwei Jahren ausgehen. In dieser Zeit wirst du aber —nach meinem Verständnis— keinen neuen Antrag stellen können. Denn die Krankenkasse wird dir dann sagen, ja sogar sagen müssen, dass du genau wegen eines solchen Antrags ja derzeit einen Prozess gegen die Krankenkasse laufen hast, und dass eine Entscheidung über eine Rehamaßnahme nun nicht mehr bei der Kasse sondern beim Gericht liegt. Hier solltest du dir wirklich kompetenten juristischen Rat einholen, bevor du Klage beim Sozialgericht einreichst.

Vielleicht bedenkst du in diesem Zusammenhang auch einmal, ob es bei dem Verlauf deiner HSP stattdessen sinnvoller sein könnte, nach ein paar Monaten einen neuen Antrag zu stellen. Das macht Sinn, wenn dein Arzt darstellen kann, dass sich die Symptome der HSP in deinem Fall verschlimmert haben, und dass wegen dieser gesundheitlichen Verschlechterung eine Reha nun zwingend notwendig ist. Verstehe diesen Gedanken bitte nur als Hinweis, denn natürlich kann das nur dein Arzt beurteilen. Sollte sich jedoch eine Verschlimmerung der HSP-Symptomatik zeigen, dann wäre das der Grund die im Gesetz beschriebenen „vorzeiten Leistungen“ abzurufen und dann auch wahrscheinlich genehmigt zu bekommen.

Soweit meine Gedanken zu den mir übersandten Unterlagen. Ich hoffe, sie helfen dir in den Gesprächen, die du führen musst, etwas weiter. Bei Fragen zu meinen Überlegungen kannst du mich auch gerne anrufen.

Herzliche Grüße
Rudi