.Rudi hat geschrieben: Die entsprechenden Verordnungen unterliegen dann nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung
In meinen Augen ist das (einmal mehr) eine Formulierung, die nichts aussagt! Denn die Genehmigung liegt weiterhin bei den KK! Somit kann - auch ohne die sogenannte "Wirtschaftlichkeitsprüfung - eine Genehmigung mit anderer Begründung versagt werden. In meinen Augen hat sich für uns Versicherte nichts verbessert. Ich hatte schon in einem anderen Forum meine Erfahrungen niedergeschrieben. Diese decken sich 1:1 mit denen von Nicole. Meine Physiopraxis lehnt die Verordnungen >10 Anwendungen mit Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit ("Zahlungsmoral der KK") ab. Für mich läuft alles weiter wie bisher...
Gruß Lars