Hallo in die Runde,
die bisher noch nicht eindeutig diagnostizierte Gangstörung (Spastik in den Beinen) unseres Sohnes Tim wird schon viele Jahre mit einer regelmäßigen (aus unserer Sicht erforderlichen und erfolgreichen) Krankengymnastik therapiert. Dies war bislang auch nie ein Problem, da Tim über mich beihilfeberechtigt und damit privat versichert war.
Nachdem er nun sein Studium abgeschlossen und ab Januar 2020 eine Anstellung gefunden hat, ist Tim nun aber gesetzlich krankenversichert.
Meine Frage ist, ob ein Patient, bei dem "nur" ein Verdacht auf HSP vorliegt, bei der gesetzlichen Krankenversicherung (hier:Techniker Krankenkasse) eine Art "Dauerrezept" für die Krankenversicherung beantragen kann und wie die Chancen stehen, dass dies auch dauerhaft ausgestellt wird. Auf der Seite der TK finde ich hierzu nichts.
Die Arztpraxis des Hausarztes (Internist) hat bei der Ausstellung des gegenwärtigen Rezeptes angekündigt, von sich aus keine weiteren Rezepte mehr ausstellen zu "dürfen"....
Sehr ärgerlich ist in diesem Zusammenhang, dass bereits Anfang August 2019 in Tübingen eine Exom-Analyse vorgenommen wurde, wir aber (auch nach mehrmaligen Nachragen und Anrufen dort) bis heute noch keinen Befundbericht erhalten haben.
In der Rechnung, die damals von Beihilfe und Krankenkasse anstandslos gezahlt und von uns sofort an Tübingen überwiesen wurde, steht mit Datum vom 13.11.2019 auch die Aushändigung eines Befundberichts.....
Viele Grüße aus dem Norden
Thorsten