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Hallo zusammen,
von Helmut erhielt ich die unten zu lesende Nachricht. Ich glaube, dass er Recht hat, und dass nicht jeder unter uns diese Info kennt. Deshalb komme ich seiner Bitte sehr gerne nach und stelle den Hinweis hier im Forum ein.
Rudi
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Hallo Rudi,
in der Reha habe ich diese Info bekommen.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/th ... ahrtkosten
Ich habe das bei meiner Krankenkasse für 2016, 2017, 2018, 2019 und bis 09.2020 beantragt und heute erstattet bekommen.
Bedingung man muss einen Behindertenausweis mit Merkzeichen aG oder H oder Pflegegrad ab 3 haben.
Ich bin mir sicher das diese Info nicht jeder kennt.
Gib bitte diese Info weiter.
Liebe Grüße
Helmut Göbel