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Hallo zusammen,
in sehr vielen Gesprächen hatten die Verantwortlichen unserer Interessengemeinschaft es immer wieder angesprochen, dass ihr die Möglichkeit habt, euch die erforderliche Physiotherapie auf nur einem einzigen Rezept je Quartal verordnen zu lassen. Ich bekam auf diesem Weg immer 48 Doppeleinheiten Physiotherapie verordnet. Das waren dann pro Woche zwei Behandlungen mit jeweils der doppelten Zeit. Dieses Verfahren hatte zwei große Vorteile. Zum einen musstet ihr nur einmal im Quartal eure Ärzte um ein neues Rezept bitten und zum anderen hattet ihr nur einmal im Quartal die Rezeptgebühr zu zahlen. Hier ändert sich gerade einiges.
Ich stelle unten die aktuelle Verordnung ein. Ihr könnt dort alle relevanten Daten für die Verordnung erkennen. Bitte sprecht es bei eurem nächsten Arztbesuch an, dass ihr gerne die Gesamtmenge der Doppeleinheiten für ein Quartal verordnet bekommen möchtet. Nur so ist es nämlich möglich, dass sich die gesetzlich verankerte Heilmittelrichtlinie umsetzen lässt. Diese Richtlinie definiert in §8 "Verordnung außerhalb des Regelfalls" sehr genau, dass die Verordnungsmenge auf die in einem Quartal erforderliche Anzahl möglich ist. (Siehe dazu auch hier das Thema "Novelle der Richtlinien zur Heilmittelbehandlung" und dort den Beitrag vom 5. Jan 2012).
Nur wenn wir alle aktiv werden, können wir es erreichen, dass wir durch das neue Verfahren keine zusätzlichen Nachteile erleiden. Hier können wir uns wieder einmal nur dadurch helfen, dass wir selbst aktiv werden. Wir können uns sicherlich bei unserem Webinar am 24. Januar auch darüber austauschen.
Herzliche Grüße
Rudi
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