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Novelle der Richtlinien zur Heilmittelbehandlung

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Re: Novelle der Richtlinien zur Heilmittelbehandlung

Beitragvon Lars » Mo 14. Mai 2012, 19:09

Böse Faxe erreichen manchmal das Ziel...ich habe gerade einen Anruf meiner KK erhalten (es war 19.33 Uhr!!!). Es wird noch einmal geprüft und ich werde vermutlich Mittwoch einen positiven Bescheid in der Post haben! Auch prüft man, meine jetzt in Anspruch genommenen "Behandlungen auf Privatrechnung" zu erstatten. Da hatte ich wohl den richtigen Anprechpartner (einen Entscheider...) heute am Telefon und der hat mein Fax wohl wie zugesichert wirklich gleich gelesen und bearbeitet...Naja, eventuell wird ja doch noch alles gut! Die Aussage meines Sachbearbeiters war "man hätte noch Probleme mit der Umsetzung, da vieles a) sehr schwammig definiert ist, b) es von Bundesland zu Bundesland noch Unterschiede bezüglich der Abrechnungen gebe und c) mein Arzt eine falsche Formulierung gewählt hat....????" Ich habe das Schreiben von meinem Arzt hier liegen und mir gerade noch einmal durchgelesen. Dort sind 10 Dauerdiagnosen aufgeführt, der Grad der Behinderung inkl. Merkzeichen angegeben sowie eine für mich als Laie nachvollziehbare Formulierung und Begründung gewählt. Von der Art des Schreibens vermute ich, dass es sich um einen Vordruck handelt und von vielen Ärzten bundesweit eingesetzt wird...Ist aber nur eine Vermutung. Ich werde mich mal wieder melden, wie das ausgegangen ist....

Gruß Lars
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Re: Novelle der Richtlinien zur Heilmittelbehandlung

Beitragvon Lars » Mi 8. Aug 2012, 19:33

Bürokratie verhindert Therapie Multiple Sklerose Erkrankter

06.08.2012 - Gravierende Mängel bei Heilmittelversorgung MS-Erkrankter und schwer und dauerhaft Behinderter.

In einem offenen Brief wendet sich die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an den Spitzenverband der Krankenkassen mit der dringenden Bitte, die gravierenden Probleme bei der Heilmittelversorgung von Menschen mit schweren und dauerhaften Behinderungen kurzfristig zu beheben. Diese Mängel bei der Versorgung mit Heilmitteln (Krankengymnastik, Ergotherapie, etc.) bestehen seit Jahren, obwohl Patientenverbände wie AMSEL e.V. regelmäßig auf diese Missstände hingewiesen haben. Selbst eine gesetzliche Neuregelung, die mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz Anfang des Jahres in § 31 Abs. 1a, SGB V eingefügt wurde, hat an der Situation bislang nichts geändert. Grund hierfür ist, dass sich die zuständigen Stellen, insbesondere auch der Spitzenverband der Krankenkassen, nicht über den zu berücksichtigenden Personenkreis und das Antragsverfahren einigen können.

Die Engpässe bei der Heilmittelversorgung sind begründet in der Heilmittelbudgetierung, die für jeden Arzt ein festes Verordnungsvolumen festlegt. Viele Ärzte haben seither ihre Verordnungen eingeschränkt, um nicht Gefahr zu laufen, bei einer Überschreitung dieses Budgets in Regress genommen zu werden.

Langfristige Verordnung für Schwerkranke als Praxisbesonderheit

Auf Drängen der Patientenvertretung im G-BA wurde deshalb im Jahre 2011 in die Heilmittelrichtlinien eine Regelung aufgenommen, die es ermöglichen sollte, langfristige Verordnungen für Schwerkranke als Praxisbesonderheit zu berücksichtigen. Solche Praxisbesonderheiten fließen nicht in das Arztbudget ein (wir berichteten). Der Gesetzgeber hat die Absicht dieser Regelung durch Aufnahme in das SGB V bestätigt. Trotzdem hat sich bislang nichts geändert. Insbesondere folgende Probleme bestehen weiterhin:

- Ärzte verweigern Patienten die Verordnung von Heilmitteln vollständig.
- Ärzte verweigern Patienten die Feststellung des langfristigen Verordnungsbedarfes, da hierfür die geeigneten Vordrucke fehlen.
- Kassen verzögern notwendige Versorgung durch überlange Prüfungszeiten von bis zu mehreren Monaten.
- Durch Bearbeitungshinweise des GKV-Spitzenverbandes wird der Bereich des berechtigten Personenkreises extremer eingeschränkt, da nur Personen mit langfristigem und gleichzeitig absolut gleichbleibendem Behandlungsbedarf berücksichtigt werden.
- Einige Heilmittelerbringer verweigern die Behandlung, wenn keine abschließende und eindeutige Genehmigung der Krankenkasse vorliegt.

Der Spitzenverband der Krankenkasse betont in seinem Antwortschreiben, dass es selbstverständlich auch in seinem Interesse ist, die gesetzlichen Vorgaben zur Heilmittelversorgung umzusetzen, verweist aber gleichzeitig auf die Probleme durch unterschiedliche Auffassung über den von der Regelung umfassten Personenkreis. Man hoffe aber, bei anstehenden Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu Praxisbesonderheiten auch eine Lösung zur Langfristverordnung bei Heilmitteln bis Ende September des Jahres zu finden.

Für die Betroffenen bedeutet dies aber weiterhin abzuwarten und zu hoffen, dass die Bürokratie doch noch in die Gänge kommt und endlich geeignete Lösungen zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung zur Heilmittelversorgung festlegt.

Quelle: Redaktion AMSEL e.V.
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